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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
90.1972
Seite: 117
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1972/0119
seinen Vorbereitungen früher fertig als der Rat37. Sie fand am 4 Juni 1669 statt;
ihr diente sicherlich die noch vorliegende Kollatorenliste38, die offenbart, wie die
Stadt in einem ganz hohen Maße an der Vergabung der Pfründen in wechselnder
Kombination beteiligt war, z. T. durch Bürgermeister und Rat, durch Münsterbauhütte
, Spital, Zünfte usw. Die Verhandlungen schufen allem nach diesen
Kollaturrechten keine Anerkennung, und es nützte der Stadt kaum etwas, daß
sie daran dachte, schlechthin auf die Benefizien zu praesentieren39. Nach neuen
Verhandlungen dürfte der Hinweis des Münsterpfarrers auf die volle Erfüllung
der Stiftungsverpflichtungen mit Persolvierung von 270 Messen jährlich,
dem Halten der Ämter und Hören und der Anniversarien wie vor 50, 60 oder 70
Jahren40 den Verdacht entkräftet haben, als würde die Neuregelung den Stifterwillen
, soweit er den Gottesdienst angeht, nicht mehr respektieren.

Ich konnte nicht feststellen, warum die Stadt auf die Handhabung ihrer
Kollaturrechte am Ende stillschweigend verzichtet hat. Daß man gegen Münsterpfarrer
Frey trotz alldem keinen Groll empfand, zeigt sich darin, daß er,
als man wenige Monate später über die Höhe seines Abzugs als Signum der
Stadtgerechtigkeit verhandelte, da er von Freiburg schied, man von ihm nur
einen Taler verlangte, weil er sich „gegen die Stadt freundlich verhalten" habe41.

Als die Stadt bald einundeinhalb Jahrzehnte später 1683 auf 1684 zu einer
Schuldenregelung schritt, die die Darlehen kirchlicher Fonds in den vergangenen
Kriegszeiten an die Stadt nötig machten42, kam auch ein Vertrag mit der
Präsenz zustande, die nunmehr die früheren Kaplaneibenefizien als Darlehengeber
vertrat. Er wurde am 1683 X 26 formuliert43. Merkwürdigerweise liefen
danach noch weitere Verhandlungen44. Den Abschluß fand das ganze in der
bischöflichen Bestätigung von 1684 II 2345. Im fünften Punkt ist noch einmal
berührt, was die rein finanzielle Seite übersteigt: Nach Aufzahlung von 31
Pfründen wird bestimmt, daß die Präsenz künftig alle Verpflichtungen zu
übernehmen hat und dafür das ganze Benefizialgut erhält. Die Verpflichtungen,
inkl. Inspektionen, Kollaturen und anderen Obligationen, die der Stadt oder
den Amtsherren oblegen gewesen, sind für ewige Zeiten aufgehoben. Damit
hat die Stadt ihre Rechte nun auch formell aufgegeben; ob sie diesen Verzicht
in den Verhandlungen um den Ausgleich der Schulden hat in die Waagschale
werfen können, ist nicht mehr überprüfbar. Der Münsterpfarrer hat aber seinerseits
noch einmal in einer Spezifikation der Beneficien Frey-
burger Präsenz gehörig, zusammengefaßt, die, angeführten Daten
nach, 1684 aufgezeichnet wurde46 und die die aus den Benefizien kommenden
Verpflichtungen notiert. Die Zahl der Präsenzkapläne, der „Praesentarii", war
übrigens sechs. Ihre Stellen wurden bei der Erhebung des Münsters zur Bischof
skirche 1827 in die sechs neuen Dompräbenden überführt und leben so
noch in den heutigen Dompräbendarstellen weiter.

37 Vgl. ebd. 346 und 397.

38 St. Akten Kirchensachen 18.

39 St. Ratsprotokoll 92, 485; s. a. 497 f. und Bd. 94 zu 1669 XI 20.

40 St. Akten Kirchensachen 18.

41 St. Ratsprotokoll 95, 148.

42 Vertrag mit der Münsterfabrik vom 1683 VII 29 s. M. Münsterurbar von 1677, 436 438.

43 M. Urkunden.

44 St. Ratsprotokoll 102, 346 u. 347.

45 M. Urkunden.

46 O. Dekanat Freiburg, Münsterpfarrei Freiburg 1664. 3. Teil.

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