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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
90.1972
Seite: 152
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liefern hatte. Nach Friedleins Tod gab es zunächst keinen unmittelbaren
Nachfolger, doch wurde seit etwa 1850 Joseph Lerch in der gleichen Weise
beschäftigt. Im Jahre 1857 konnte Karl Alexander Ecker, der damalige Ordinarius
für Anatomie, infolgedessen öffentlich bekanntgeben, daß in seinem
Institut über 300 große anatomische Wandzeichnungen für didaktische Zwecke
zur Verfügung stünden. Aufgrund eines von Lerch hergestellten Katalogs
bot er anderen anatomischen Instituten den Erwerb von Kopien solcher
Wandzeichnungen gegen Ersatz der Kosten an. Leider ist diese sicher sehr interessante
Freiburger Sammlung bereits bei der Bombardierung des Anatomischen
Instituts während des Ersten Weltkrieges der Zerstörung anheimgefallen
. Ob sich an anderen Instituten des gleichen Faches in Deutschland
noch solche in Freiburg hergestellten anatomischen Wandtafeln erhalten haben
, wäre nur aufgrund einer diesbezüglichen Umfrage zu ermitteln. Dieses
Problem spielt indes für unsere Zusammenhänge keine so entscheidende Rolle.
Wir wissen nur, daß Lerch noch 1877 für die Anatomie arbeitete, sagt er doch
damals: „Ich bin noch anatomischer Zeichner der Universität und fallen gegenwärtig
so verschiedentlich notwendige Arbeiten vor, z. B. zum Vortrage des
Geheimrats Ecker drei große Skelettafeln in öl zu malen."

Wäre nun so einige Klarheit in die Freiburger Tätigkeit Joseph Wilhelm
Lerchs gebracht, so ist jetzt der Frage nachzugehen, wie es zu dem Auftrag
der Stadt für ein Panoramabild an ihn im Jahre 1852 kam. Die Durchsicht der
Ratsprotokolle ergibt wohl einige Angaben, welche aber die Hintergründe
der Auftragserteilung nicht voll deutlich werden lassen. Weitere Aufklärung
bietende Einzelakten schienen dagegen zunächst im Stadtarchiv nicht auffindbar
zu sein, bis sie in der zweiten ab (860 beginnenden Aktenabteilung der
eigentlichen Stadtratsregistratur unter dem Jahre 1876 entdeckt werden konnten
. Der Grund für diese Einordnung der Vorgänge von 1852 unter einem
erheblich späteren Datum wird uns noch zu beschäftigen haben und auf weitere
interessante Fakten führen. Aus dem hier aufgedeckten Schriftverkehr
über das Panoramabild von 1852 wird nun deutlich, daß die, wie man zunächst
annehmen muß, offenbar als Mäzen auftretende Stadt Freiburg dem Maler
keinen höheren Betrag als 300 Gulden für seine monatelange, sehr sorgfältige
Arbeit ausgezahlt hat. Und auch diese alles andere als lukrative Entlohnung
gab man Lerch nur sehr teilweise in die Hand. Der größte Teil der Summe
wurde vielmehr der städtischen Armenkasse überwiesen. Als Begründung
wird gesagt, daß Lerch verheiratet sei und vier Kinder habe. Er lebe in größter
Not und erhalte deshalb von der Kasse schon längere Zeit Unterstützung.
In der Tat ergibt die Durchsicht der Armenkassenrechnungen aus den Jahren
1849 bis 1858, daß der Maler und seine Familie zu den dauernden Unterstützungsempfängern
gehörten. Undeutlich bleibt nur, inwieweit etwa persönliche
Schuld für diese offenbar sehr drückende Notlage verantwortlich gewesen
sein mag. In späterer Zeit ist dieser Vorwurf offenbar verbreitet worden.
Wir müssen jedoch berücksichtigen, daß die Jahre nach dem Badischen Aufstand
1848/49 wie bereits angedeutet in jeder Hinsicht Jahre der Not
waren, die durch Mißernten noch verschärft wurde. Es sind jene Jahre, in denen
die Werbeangebote der verschiedenen Auswanderagenturen von Hamburg,
Bremen über Amsterdam und Rotterdam bis Le Havre und Cherbourg
die Anzeigenspalten der badischen Zeitungen füllen. Die von den Gerichten
in den gleichen Zeitungen veröffentlichten zahlreichen Aufforderungen,


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