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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
90.1972
Seite: 182
(PDF, 35 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1972/0185
10 Frauen kann zufällig sein. Trotz der kleinen Zahl konnte das sekundäre
Frauendefizit mit einer Irrtumswahrscheinlichkeit von nicht mehr als 0,2 angenommen
werden61. Die Frauen sind jünger gestorben: 3 von 14 Männern
starben im juvenilen Alter, jedoch 5 von 10 Frauen. Als Erwachsene starben
7 von 14 Männern und 5 von 10 Frauen, also jeweils die Hälfte. Keine der

10 Frauen erreichte ein matures oder seniles Alter, während immerhin 4 von

11 Männern in diese Altersstufen gelangten. Nur ein Kind der Altersstufe
Infans II war regelrecht auf dem Friedhof bestattet, wenn auch weit ab von
den anderen Gräbern (Grab 28). Ein zweites 3 4 Jahre altes Kind ließ sich
unter den Streufunden nachweisen. Die Kinder sind demnach mit diesen zwei
Ausnahmen nicht auf dem Friedhof faßbar. Nach dem Typ der Mortalitätsverteilung
ist eine hohe frühkindliche Sterblichkeit anzunehmen. Wir können
jedoch keine Aussage über die Höhe der frühkindlichen Mortalität machen
und haben keinen Anhaltspunkt, wo diese Kinder begraben wurden. Bei der
Untersuchung des hallstattzeitlichen Brandgräberfeldes von Mauenheim fanden
wir Kindergräber zwischen den Grabhügeln der Erwachsenen62. Dann-
heimer konnte bei der Untersuchung der Tierknochen aus der römischen Siedlung
von Hüfingen nachweisen, daß von 75 menschlichen Fragmenten 72 von
Neugeborenen stammen63.

Bei der Röntgenuntersuchung fand sich in keinem Fall eine Osteoporose.
Die Knochenstruktur entsprach fast immer juvenilen oder jünger adulten
Menschen ohne röntgenologisch erkennbare Altersveränderungen64. Parallele
Harris'sche Linien (Intermediärstreifen) fanden sich in keinem Fall, so daß sich
unsere Erwartung nicht erfüllte, angesichts der zahlreichen Röhrenknochenfragmente
die Zahl der Harris schen Linien auf die Gesamtzahl zu beziehen und
damit einen Anhalt für die Morbidität der juvenilen Angehörigen der Population
zu erhalten, wie es Wells65bei einem angelsächsischen Skelettgräberfriedhof
des 9. Jh. n. Chr. gelungen war. Es handelt sich um persistierende schmale
Knochenverdichtungslinien an der Stelle der Epiphysenfuge, wie sie bei Eiweißmangel
und bei schweren Erkrankungen auftreten und bei fortschreitendem
Wachstum die ehemalige Stelle der Epiphysenlinien markieren.

Paläopathologische Befunde

Der einzig sicher pathologische Befund fand sich in Grab 7. Das Grab war
auch in anderer Hinsicht auffällig. Der Anteil an Tierknochen war mit 93,2 °/o
unverhältnismäßig hoch. Man hatte fast den Eindruck, daß die Zahl der
neun menschlichen Fragmente absichtlich zustande gekommen sein könnte, und
denkt an die Vorschrift des Zwölftafelgesetzes, daß nur bei Toten, die im
Felde oder in der Fremde umkamen, eine zweite Leichenfeier in Rom begangen
werden durfte, während das Gesetz sonst jede zweite Leichenfeier verbot:
Homine mortuo ne ossa legito quo post funus faciat. Excipit bellicam pere-
grinamque mortem. Hierbei durfte das os resectum, eine Phalange der Hand,
in Rom bestattet werden66.

Im Mittelalter ließ der hohe Adel seine in der Fremde gefallenen Angehörigen
zur Grablege der Familie bringen. Im Chronicon Bürglense des Mönchs
Konrad von St. Blasien aus der Mitte des 12. Jh. heißt es: quod locum (qui dici-
tur Bürglen) corde diligeret, animo retineret, eo quod parentes illius ubicunque
terrarum contingeret mori aut gladio interimi, omnes ad eundem locum
iusserunt se transportari, ibique sepeliri67.

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