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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
90.1972
Seite: 203
(PDF, 35 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1972/0206
Beim gegenwärtigen Forschungsstand ist natürlich auch an ein Entstehen
der Burg, namentlich der beiden Abschnittsgräben, im 8. bis 10. Jahrhundert
zu denken. Diese Abschnittsgräben gehören in kleinerer und größerer, längerer
oder kürzerer Ausführung zum festen Repertoire der frühgeschichtlichen Wehranlagen
des 8. bis 10. Jahrhunderts in Mitteleuropa. Es sind — im günstigsten
Erhaltungszustand — trocken gemauerte „Wälle", vielleicht ursprünglich z. T.
auch nur durch Balkenwerk gestützter Steinschutt und Erdreich. Die Materialentnahme
auf der Feindseite ergab automatisch den Graben. Daß dieser aber
nicht eine mehr zufällige Form erhielt, sondern in einem ganz bestimmten Verhältnis
zur Mauer einer fortifikatorischen Mindestforderung entsprach, hat der
Verfasser vor einiger Zeit dargelegt13. Abschnittsrr>ä//e, wie wir sie besser und
synonym zu Abschnittsgräben nennen, sind offenbar zu einem erheblichen Teil
die süddeutschen Entsprechungen zu den im nordwesteuropäischen Flachland
so zahlreichen Ringwällen. Ihre Form ergibt sich aus den unterschiedlichen
Hilfen, welche die Natur bietet. Trotzdem wissen wir nicht genau, was sich -
buchstäblich — hinter den Abschnittswällen verbirgt; d.h., was durch sie geschützt
werden sollte.Bebauungsspuren sind nämlich auf der geschützten Fläche
ganz selten festgestellt worden, nicht zuletzt auch wegen der seltenen archäologischen
Untersuchungen der Innenräume, was wiederum durch die meistens
bewaldeten Flächen bedingt ist. Wir wissen deshalb nicht, welche wirtschaftliche
und welche soziale Größenordnung sich hinter den Abschnittswällen geschützt
hat. Aber der Bezug zur umgebenden Landschaft sagt einiges aus. Daß
die Feimlisburg abseits von ihrer ökonomischen Basis (Ackerfläche, Wiesen,
Rebanlagen) lag, läßt sich kaum bestreiten, und die kuppige Form des durch
die beiden Abschnittswälle geschützten 1,5 ha großen Teiles ist alles andere als
siedlungsfreundlich. Es sei denn, man zieht diesen Platz im heißen Sommer der
Ebene vor oder begibt sich bei drohender Gefahr dorthin. Gleiche Abschnittsbefestigungen
liegen aber, wie ein Beispiel aus der Baar zeigt (Abb. 5), auch am
Rande großer, fast ebener Hochflächen. Hier kann man sich die ökonomische
Basis14 nur zu einem Teil in der 150 m tiefergelegenen Ebene, viel eher aber
doch auf der (gerodeten) Hochfläche vorstellen, wenn man an eine Dauerbesiedlung
denken will. Die geschützten Flächen sind kleiner als das von „Terrassen"
umschlossene Areal der Feimlisburg, umfassen nur zu oft weniger als einen
Hektar und die Abschnitts wälle verteidigen nicht nur den sonst bequemen Zugang
von der Hochfläche her, sondern, wenn die Natur zu wenig Unterstützung
bietet, auch den äußersten Sporn. Aber ob wir die durch die Abschnittswälle
geschützten Flächen als Burgen, als befestigte Höfe, also permanent besiedelte
Plätze, ansprechen dürfen oder nur als recht selten besuchte Zufluchtsorte oder
gar beides, ist archäologisch nicht zu klären, weil Bodenfunde, leider selbst
Keramik, so gut wie immer fehlen und systematische großflächige Untersuchungen
gewöhnlich durch den Baumbestand verhindert werden. Aber schon der hier
gezogene Vergleich zwischen der Feimlisburg und einem besser bekannten
Bereich der Ostbaar zeigt die außerordentlich vielschichtigen Möglichkeiten
einer historischen Interpretation der „Befestigung durch einen Abschnittswall".

Für die Feimlisburg ist damit die Fragestellung umrissen worden, von der
zukünftige archäologische Unternehmungen einmal ausgehen könnten.

13 Prähistorische Zeitschrift 41, 1963, 51 ff.

Wieweit der in der Nähe betriebene Silberbergbau mit der Burg in Verbindung gebracht werden
darf, ist unbekannt.

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