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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
90.1972
Seite: 210
(PDF, 35 MB)
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jedoch nur zur Viehtrift, nicht aber zur Holznutzung. Die gegensätzlichen Ansprüche
beider Parteien auf die Nutzung des Waldes beim Mutterstegen-Hof
dürften demnach den entscheidenden Anlaß für die 1269 beigelegten Streitigkeiten
gewesen sein.

Damit wird nun aber auch die Interpolation eines für das Kloster günstigen
Passus in das „Machwerk" des 13. Jhs. verständlich, wird der Anlaß für die -
nach Paul Zinsmaier — zwischen 1250 und 1270 erfolgte Herstellung der uns
heute noch vorliegenden Gründungs-„Urkunde" sichtbar. Ihr Ziel sollte es sein,
im Streit um die klösterlichen Nutzungsansprüche auf den Wald beim Tennenbacher
Mutterstegenhof gegenüber den Bauern des Vierdörferwaldes das ältere,
bessere Recht auf Seiten des Klosters zu erweisen. Tennenbach hätte dafür in
der Tat kein besseres Beweismittel vorlegen können als die eigene Gründungs-
notiz.

Ihre Verfälschung ist demnach aufs engste mit dem von Martin Wellmer
beschriebenen Prozeß der endgültigen Abschließung der Waldgenossenschaft
nach außen hin verbunden.

Zusammen mit der Urkunde von 1269, in der die Genossenschaft des Vierdörferwaldes
zum erstenmal handelnd in Erscheinung tritt, kann nun auch die
wohl nur wenig früher verfälschte Tennenbacher Gründungs-„Urkunde" gerade
wegen der in ihr vorgenommenen Interpolationen als wesentliches Zeugnis
für die Bedeutung des das Wald- und Bergland des nördlichen Breisgaus
während des 13. Jahrhunderts weithin erfassenden Ringens genossenschaftlicher
und herrschaftlicher Kräfte um die Bewahrung ihrer „alten" Rechte gewertet
werden.

Darüber hinaus aber ist nun — nach der Eliminierung der verfälschenden
Zusätze mit dem ursprünglichen Text der Tennenbacher Gründungsnotiz
aus dem Jahre 1161 der landesgeschichtlichen Forschung eine Quelle wiedergewonnen
worden, die nun ohne Einschränkung in ihrem vollen Wortlaut zur
Erhellung der Geschichte Tennenbachs und der Emmendinger Vorbergzone um
die Mitte des 12. Jahrhunderts herangezogen werden kann.

Anhang

Gründungsnotiz des Klosters Tennenbach von 1161

1

GLA Karlsruhe C 45.

Regest: C. G. Dümge: Regesta
Badensia, 1836, S. 50, u. Regesten der
Markgrafen von Baden und Hachberg I,
1900, S. 11/12, Nr. 128.

Ältere Drucke: J. D. Schöpf
1 in : Historia Zaringo Badensis V, 1765, S.
108/109, Nr. LV; Fontes rerum Bernen
sium I, 1885, S. 446, Nr. 48; H. M a u r e r :
Zur Geschichte der Markgrafen von Baden
, in: ZGO 45/ 1889, S. 494.

II

Eintrag im Tennenbacher Güterbuch
GLA 66/ 8553, fol. 276^. Der hier wiedergegebene
Text richtet sich nach der Edition
in: Das Tennenbacher Güterbuch
(1517 1541), bearb. vom M. W e b e r u. a,
(Veröffentlichungen der Kommission für
Landeskunde in Baden-Württemberg,
Reihe A, Quellen, 19. Bd.), 1969, S. 455
bis 454.

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