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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
90.1972
Seite: 215
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1972/0218
Bertoldsfeld: Das Trägerinstitut brachte die Interessen der Grundherrschaft
wie der Lehensleute zum Ausgleich. Der Abtei war an der Erhaltung
leistungsfähiger, übersichtlicher Güter und an zuverlässigem Zinsbezug gelegen.
Demgegenüber erstrebten die Bauern eine weitgehende Verfügungsfreiheit
und eine Beschränkung der Todfall- und Handänderungsgebühren. Dies alles
konnte dadurch erreicht werden, daß ein Träger die alte Grundeinheit und
deren Teilhaber repräsentierte. Für Bertoldsfeld ist eine solche Vergünstigung
schon von der ersten Schreiberhand des Tennenbacher Güterbuchs vermerkt,
die zugleich aber auch auf die Nachteile einer Realteilung hinweist: „si isti
scilicet complices istorum bonorum dant nobis unanimiter einen trager, qui
recipiat bona de nobis et respondeat pro censu ante istos omnes, tunc illo
mortuo tantum dantur nobis pro mortuario in mutacione 5 solidi. Si autem
quilibet recipit partem suam tunc eciam quilibet dat 5 solidos pro mortuario."9

Mundingen : Hier finden sich im 15. Jahrhundert mehrere Trägerschaften
an den Gütern, die Tennenbach von den Johannitern in Freiburg erworben
hat. Das Güterbuch verzeichnet größere Einheiten, denen meist „portitores"
— die lateinische Übersetzung von Träger — vorstehen. Es fällt auf, daß ein
Johannes Stoll, der den zuerst aufgeführten Güterkomplex in eigenem Namen
bebaut, Träger für vier weitere Güterverbände ist. Der Besitzvermerk für
diese Einheiten lautet: „Habet Anna Stöllin et dat censum, sed Johannes Stolle
est portitor."10 Oder: „Habet Abrecht Stoll, sed Johannes Stolle est portitor."11
Ebenso der Trägereintrag für Henni Stegmann12 und C. Heringer13. Es ist möglich
, daß die fünf Teile, die Johannes Stoll zu eigenem Recht oder als Treuhänder
innehat, ehemals eine Einheit gebildet haben, die später durch Erbgang
oder in anderer Weise aufgeteilt worden ist. Träger von Johanniterparzellen
ist auch Walther Wagner, und zwar für seine Mutter14 und für Elli Schüra, vielleicht
seine Ehefrau15. Ferner wird ein Johannes Wagner als Träger der Eis
Heringerin genannt16. Schließlich findet sich bei einem Güterkomplex noch folgender
Eintrag: „Habet Berchtoldus Wishar et est portitor, sed Geri Asperin
dat eciam censum."17 Unter dem öfters erwähnten „censum dare" dürfte lediglich
eine Einzinserei und Leistung an den Träger zu verstehen sein, die Abgabepflicht
gegenüber dem Grundherrn obliegt dem Träger selbst.

Windenreute : Die Ausscheidung von Teilen aus einer zuvor größeren
Einheit läßt eine Trägerschaft in Windenreute erkennen18. Der Eintrag stammt
von einer Hand des 15. Jahrhunderts. Rechtlicher Inhaber des Gutes ist Johannes
Mangolt. Als Teilhaber werden Johannes und Heinrich Hon genannt.
Zum Mangolt'schen Besitz gehört aber auch Ackerland, das ein C. Rechtenbacher
aus Wiler hat „et colit eum proprio licet non debeat". Die Rechts- und
Besitzlage ist hier etwas undurchsichtig. Tennenbach begnügt sich jedoch mit
der Trägerschaft und überläßt das übrige dem Innenverhältnis: „Et Johannes
Mangolt est portitor ambarum parcium."

9 S. 30 f.

10 S. 370.

11 S. 371.

12 ebd.

13 S. 372.

14 ebd.

15 S. 373.

16 ebd.

17 ebd.

18 S. 537.

215


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