Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
90.1972
Seite: 232
(PDF, 35 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1972/0235
ist auf dem Gemarkungsplan von 1785 noch eingezeichnet. Auf dem Plan von
1794 jedoch fehlt sie schon46. Sie stand an der Straße nach Siensbach an der
Westgrenze von Wiler, etwa in der Mitte zwischen dem Stöckichweg und der
Einmündung des Mittelbachs. Wem sie gehörte und wem sie geweiht war,
wissen wir nicht. In einem Bericht vom 6. August 1669 wird mitgeteilt, daß
„oftermalen eine solche Quantität von Stecken und Holzwaren auch auf dem
Rindermarkt bei dem oberen Käpellin gestanden"47. Im Ratsbuch von 1682/87
ist wiederum von einem Grundstück beim oberen Kapelle am Siensbacher
Weg die Rede. Ferner wird 1690 ein Acker genannt, die Hohe beim oberen
Kapelle am Siensbacher Weg48. Vom Rindermarkt wird bei den beiden letzten
Fundstellen nicht mehr gesprochen. Wahrscheinlich war auch er inzwischen in
die Stadt oder einen anderen Platz in Stadtnähe verlegt worden. Die vorgelegten
Belege reichen jedoch hin, den Standort des Rindermarkts eindeutig zu
bestimmen und liefern den Beweis dafür, daß im Raum von Wiler, wenn auch
in späterer Zeit, doch mit Sicherheit eine Marktstätte nachgewiesen werden
kann. Daß alter Gewohnheit nach auf einen einmal einem bestimmten Zweck
gewidmeten Ort, selbst nach zeitweiliger Unterbrechung, gerne wieder zu
rückgegriffen wurde, dürfte hinreichend bekannt sein. Es kann auch durchaus
möglich sein, daß um 1300 nur ein Teil des Marktes, der Viktualienmarkt,
nach der Stadt abgezogen, der Rindermarkt aber, verständlicher Ursachen
wegen, am alten Ort verblieben war.

46 wie Anm. 31.
*7 GLA 226/677.
48 StAW VIII Nr. 178 und 179.

232


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1972/0235