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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1974/0016
wie es seine beliebten Vorgänger getan hätten. Diese zur offenen Feindseligkeit
ausgewachsenen Unstimmigkeiten fanden ihren Niederschlag in einer Klageschrift,
die der Rat im Jahre 1544 an seinen „hochwürdigen Fürsten", den „erwählten und
bestätigten" Bischof und Landgrafen zu Elsaß, Erasmus von Limburg richtete, und
in Böcklins schriftlicher Erwiderung10. Zugleich werfen diese Papiere Licht auf
Böcklins autoritären und eigenmächtigen Charakter. Böcklin hat einige Mitglieder,
die der Bischof in den „ewigen Rat" der Stadt berufen hat, als räudige Schafe bezeichnet
, die entfernt werden müßten. Er warnte den Rat, mit dem gemeinen Geld
nicht leichtfertig umzugehen, „daß sie nicht wie die von Köln um ihren Kopf kommen
". Er soll die Zünfte, die Bürgerschaft und die gemeinen Leute als aufrührerisch
und ungehorsam bezeichnet und ihnen unter Verletzung ihrer Ehre und ihres guten
Leumunds schmähliche Verleumdungen angelastet haben. Die Urteile des Rates,
der immer bischofstreu gewesen sei, gefielen dem Vogte nicht. Einen Bürger Ziegler,
der nach Meinung der Zunftmeister wegen Nichterfüllung einer Schuld in ein bürgerliches
Gefängnis gelegt werden sollte, hat Böcklin, obwohl Bürgen sich anboten,
wie einen „Malefizisten" auf Schloß Isenburg bringen lassen und im Diebsturm eingekerkert
. An diesen Fall des Rechtsmißbrauchs scheint Wolfharts Schreiben an
Pellikan anzuknüpfen. Die Beschwerden des Rats gegen Böcklin und den zu ihm
haltenden Schultheißen haben sich gehäuft, seine Geduld ist erschöpft.

Böcklin, ein geborener Choleriker, war über diese Vorwürfe „über die mass erzürnet
". Die Beschwerdeführer wollten ihn mit Unwahrheiten verunglimpfen, es
sei seine Pflicht, als Amtmann mit den Zünften eindringlich zu reden. Am Zinstag
der Maria Magdalena, dem 22. Juli 1544, schlichtete Bischof Erasmus in väterlicher
Weise auf Schloß Isenburg den schwelenden Streit. Bürgermeister, Rat, Stadtschreiber
, die Zunftmeister und die ganze Gemeinde wurden, ebenso wie der Vogt
und Schultheiß, angehört. Der Schultheiß, der eine „schlechte Antwort" gab, wurde
von seinem Dienst beurlaubt und durch einen Statthalter ersetzt. Der redegewandte
Böcklin beteuerte, er habe die Beschwerdeführer nicht geschmäht, sondern „warnungsweise
, sich vor Schaden zu verhüten" geredet, und er habe den Zünften gut
zugesprochen und geglaubt, daß er mit ihnen als Amtmann ohne Verweis zu reden
habe. Böcklin bat, ihm sein Reden nicht zu verargen. Nach dieser Ehrenerklärung
des Vogtes schloß der Bischof Frieden in christlichem Geist, alle Schmachworte sollten
„aufgehebt, weggetilgt, vernichtigt und abgetan" sein, beide Teile sollten keinen
Schaden an Ehre und gutem Leumund nehmen und sich nicht mit Worten und
Werken beunruhigen.

Dieser Entscheid des friedliebenden Bischofs wurde von beiden Teilen angenommen
. Doch einige Zeit später ist Böcklin, offenbar auf Veranlassung des Bischofs,
aus den Diensten seines Herrn ausgeschieden. Sein starkes Selbstgefühl, und die sich
ankündigende Neigung zu Eigenmächtigkeit und gewaltsamen Vorgehen haben
seine Zusammenarbeit mit den nach Autonomie strebenden Kräften des Rats, der
Zünfte und der Bürgerschaft vereitelt.

Kurze Zeit später fand Böcklin im Markgrafen Ernst von Baden einen neuen
Herren. Gegenüber der neuen Lehre übte der Markgraf Zurückhaltung. Böcklin war

i9 Archiv Rufach. Fonds et Serie BB. Br. 3 f. 258 276 (Ratsprotokoll 1542 1549).

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