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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1974/0040
Schwendi als kaiserlicher Kommissar teilnahm, ergab sich die Stadt zu günstigen
Bedingungen dem Bundesexekutor Kurfürst Moritz von Sachsen, der eine dauernde
Besitznahme der Stadt erstrebte, aber nicht erreichte. Erst 1558 kehrten die Domherren
nach zwölfjähriger Abwesenheit in die Stadt zurück. Die Abhaltung der
Messe im Dome führte zu tätlicher Zusammenrottung der Bürgerschaft, der Rat
lehnte die Bestrafung der Übeltäter ab. Der Erzbischof, innerlich Protestant, doch
einen offenen Bruch vermeidend, drang auf Einstellung der katholischen Zeremonien
. Die Durchführung der Reformation nahm ihren Fortgang. Die Wahl des Lutheraners
Christoph von Möllendorf zum Domdechanten (1560), die Überlassung
des Domes an die evangelische Konfession, und der Beschluß des Landtags von
Calbe über die Durchführung der Reformation (1561) bildeten Etappen auf diesem
Wege.

Dies war die reichlich verwickelte Lage, die der Dompropst Böcklin in Magdeburg
vorfand. Seine Initiativen sollten zu weit schwierigeren Verwicklungen Anlaß
geben. Seine Residenzpflicht in Magdeburg hinderte Böcklin nicht am Besuch
seiner Heimatstadt Freiburg. Am 23. Dezember 1562 traf Kaiser Ferdinand von
Frankfurt, wo sein Sohn Maximilian zum römischen König gekrönt und zu seinem
Nachfolger bestellt worden war (22. XI. 1562) mit einem Gefolge, das 600 Pferde
und Maultiere mitführte, in Freiburg ein. An der gedeckten Dreisambrücke empfing
ihn an der Spitze des Rats Wilhelm Böcklin im Ornat des Dompropsts mit
einer wohlgesetzten Ansprache. Unter einem Baldachin begab sich der Kaiser durch
das Schwabentor in das Münster und sodann in das Haus des Dompropstes Böcklin
„bei den Barfüssern"81. Der Kaiser feierte in Freiburg das Weihnachtsfest und
nahm am 23. II. 1563 am Landtag teil. Der frühere kaiserliche Hofmarschall und
Rat war Ferdinand seit vielen Jahren bekannt. In diese Zeit fallen aber auch die
harten Auseinandersetzungen zwischen Böcklin und seinem Schwiegersohn Schwendi
über den Aufenthalt und die Erziehung von Böcklins Enkel Hans Wilhelm
Schwendi. Der Kaiser suchte „die Parteien in der guette miteinander zu vertrösten
"82 und veranlaßte schließlich durch ein Schreiben vom 30. April 1563 an den
Rat der Stadt Straßburg die Auslieferung des Knaben an seinen Vater.

Die Interessengegensätze zwischen Kursachsen und Kurbrandenburg hatten am
29. IX. 1555 durch den Abschluß des Tripartitvertrags in Dresden zwischen den
beiden Kurfürsten und dem Erzbischof von Magdeburg einen vorläufigen Ausgleich
gefunden. Die Stadt sollte unter die gemeinschaftliche Oberhoheit der beiden Kurfürsten
und des Erzbischofs gestellt werden83. Eine Annäherung zwischen der Stadt
und dem Erzstift fand statt. Die Verschiedenheit der Interessenlage bestand weiter.
Die schwere Erkrankung des Erzbischofs Sigismund und die Möglichkeit einer Vakanz
machten die latenten Gegensätze manifest und ermutigten den Dompropst
Böcklin zu Initiativen, die, ausgeklügelt und fein gesponnen, doch gleich einem
Bumerang zurückstoßend, sein eigenes Verhängnis auslösen sollten.

81 Haus Franziskanerstr. 3, an der Stelle der jetzigen Sparkasse. Gesch. Ortsbeschr. v. Freiburg II (1903),
68, 168.

Schreiber Teil III, S. 330.

82 König S. 235 u. Freiburger Stadtarchiv.

83 Wolf S. 13.

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