Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1974/0073
sanna) von Büttikon und ihre Kinder gefreit habe. Wir werden auf diese Urkunde
zurück kommen. Bader hatte nur von einer Erhebung unter Friedrich III. Kenntnis
und bezog sie ohne weiteres auf Leo, Jakobs Neffen. Otto Freiherr von Dungern,
Aloys Schulte, August Burckhardt und Wolfgang Stülpnagel sind in ihren Zeitangaben
vorsichtiger. Der erste nennt zwar die Urkunde von 144217, meint aber, daß
es den Staufen schon vorher gelungen sei, vom hohen Adel als ebenbürtig anerkannt
zu werden. Dieser Auffassung, ebenfalls ohne Belege, ist auch August Burckhardt18
. Aloys Schulte und Wolf gang Stülpnagel erwähnen den Vorgang von 1442
nicht. Sie beschränken sich auf die Feststellung, daß die Staufen seit 1460 allgemein
als hochadlig anerkannt seien19 und sich seit der Mitte des 15. Jahrhunderts
Freiherren nennen20.

Keiner der Autoren, die sich über den Rang des Hauses Staufen im 15. Jahrhundert
geäußert haben, hat den Text der erwähnten Urkunde gekannt, woran das
anscheinend eindeutige Regest von Joseph Chmel21 schuld sein mag. Sie wurde am
24. Juli 1442 von König Friedrich III. auf dem Reichstag22 zu Frankfurt ausgestellt
und ist in einer zeitgenössischen Abschrift im Reichsregister N des Haus-,
Hof- und Staatsarchivs in Wien erhalten23. Ich übergehe die Arenga, deren Lichtsymbolik
dem Kanzleigebrauch entspricht24. Die Narratio hingegen beginnt mit
einer Überraschung: Wann nu der edel Jacob frieberre zu Staufen . . . Jakob von
Staufen heißt Freiherr von vorneherein. Sein Anliegen wird folgendermaßen beschrieben
: Er hat Anna (Susanna) von Büttikon zur Frau genommen und fürchtet,
daß er und seine Kinder dadurch genydert werden könnten. Um dies zu verhindern
, „erhebt" König Friedrich ihn, seine Frau und ihre Kinder beiderlei Geschlechts
zu Edelfreien25. Der Edelfreie Jakob von Staufen hatte also unebenbürtig
geheiratet. Susanna von Büttikon, Tochter des Hans von Büttikon, Herren zu Uff-
husen und Wikon, sesshaft in der Stadt Zofingen im Aargau, und der Adelheid
Murnhart, entstammte in der Tat einem Geschlecht von Dienstmannen, das zwar
edel und alt war, wie die Urkunde sich ausdrückt, aber nicht frei26.

17 v. Dungern S. 64 spricht von „zwei besonderen kaiserlichen Erhebungsverfügungen"; aus S. 51 wird deutlich
, daß außer der hier beh. Urk. zwei Gerichtsprivilegien vom 11. VII. 1442 gemeint sind, J. Chmel,
Regesta . . . Friderici IV. Romanorum regis, Wien 1839 40, Nr. 669 f.

1S Burckhardt S. 383.

19 Schulte S. 337.

2* Stülpnagel S. 54.

21 J. Chmel, Regesta Nr. 779: „erhebt den Jacob von Staufen und dessen Gemahlin Anna von Buttekon
sammt ihren ehelichen Kindern in den Freyherrenstand".

22 Vgl. Deutsche Reichstagsakten [Ältere Reihe] Bd. XVI S. 207 ff.
*3 Siehe den Text im Anhang.

24 W. Goldinger, Die Standeserhöhungen unter König und Kaiser Sigismund, in: MIÖG 78 (1970) 323—337,
hier S. 324 f. mit Verweisung auf H. Fichtenau, Arenga (Wien 1957). Die Standeserhöhungen unter Friedrich
III. sind noch nicht untersucht, ebensowenig die aus der Zeit davor, mit Ausnahme der Jahre 1400 bis
1410: A. Anthony v. Siegenfeld, Die Wappenbriefe und Standeserhöhungen des Römischen Königs Rup
recht von der Pfalz, in: Jb. d. Her. Gen. Ges. „Adler", 5 6 (1895) 461—485.

25 Folgerichtig unter der Bedingung, daß sy sich durch heyrat selber furbas nicht nydern. — Zu den Gründen,
die den König zu dieser Erhebung bewegen, gehören nicht näher beschriebene Verdienste Jakobs und seiner
Vorfahren um König Friedrich, seine Vorgänger und das Reich,

26 GHSG III 360—401, hier S. 394 Nr. 87. Sausanna v. Büttikon war noch i. J. 1431 mit Ludwig Brenner,
einem Angehörigen des Stadtadels von Neuenburg i. Br. verheiratet; ab Mai 1441 ist sie als Frau Jakobs
bezeugt. Zu den Brenner s. OG I 158—60. Susanna starb dem Nekrolog von Günterstal zufolge am
4. VIII. 1453, MGH Necr. I S. 304.

71


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1974/0073