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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 102
(PDF, 57 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1976-77/0108
Reichslehen zog der Kaiser ein, die Kirchenlehen die verschiedenen geistlichen Lehensherren
: Bamberg, Gengenbach; Basel die Silbergruben und die Wildbänne im
Breisgau. Erben des Allods wurden Bertholds V. Schwestern, durch die im allgemeinen
die rechtsrheinischen Besitzungen an die Uracher, die linksrheinischen an
die Kyburger fielen. Immerhin blieb die Einheit des rechtsrheinischen allodialen
Zähringerbesitzes vorläufig gewahrt, und die Schwarzwaldpässe insbesondere blieben
in der Hand des Urachers. Egino von Urach verlegt seinen Sitz nach Freiburg
und nannte sich Graf von Freiburg. Seine Söhne indessen teilten ihr Erbe, Konrad I.
bekam den Breisgau und Teile der oberen Markgrafschaft, Heinrich I. die Baar und
das obere Kinzigtal. Seit etwa 1250 nannte er sich nach der Burg über Neidingen
Graf von Fürstenberg.

Wesentlichen Anteil an der Zersplitterung des zähringischen Staates hatte Friedrich
IL Die Staufer waren wohl dem Titel nach, nicht aber in Wirklichkeit, machtmäßig
, zu einem ganz Schwaben umfassenden Herzogtum gekommen, da die aufstrebenden
Mächte, vor allem die Zähringer, sie daran hinderten. So ist es verständlich
, daß Friedrich IL den Tod Berthold V. dazu ausnutzte, sein politisches
Werk zu zerstören, um so mehr, als das staufische Haus sich nicht auf große Allo-
dialbesitzungen stützen konnte. Es mußte jede Gelegenheit ausnutzen, in den Besitz
einer geschlossenen Machtgrundlage zu kommen, einerlei, ob es sich um grundherrliche
Rechte, Vogteien oder Hoheitsrechte handelte. Ihre politischen Mittel
sind dieselben wie die der Zähringer: Burgenbau, Städtebau und Straßenbau. Wie
im Schwarzwald, machte in anderen Gebieten gerade in dieser Zeit der Landesausbau
erhebliche Fortschritte.

Aber auch die Staufer kamen nicht zum Ziel. Den Schwarzwald, oder doch erhebliche
Teile des Schwarzwaldes politisch zusammenzufassen, war weder einem
zähringischen noch einem staufischen Herzogtum gelungen. »Die Todesstunde Kon-
radins", sagt K. S. Bader, „ist zugleich die Geburtsstunde jener zahlreichen südwestdeutschen
Territorialstaaten und staatlichen Herrschaftsgebilde, die aus dem
Fehlen der Herzogsgewalt heraus Nutzen zogen und nun politische Wirklichkeit
wurden".

Keine der Dynastenfamilien konnte aber daran denken, selbst die Nachfolge
der Herzöge anzutreten. Vielleicht wären die Markgrafen von Baden schließlich
dazu imstande gewesen, aber sie teilten sich zu Beginn des 13. Jahrhunderts in zwei
Linien und schwächten damit ihre Stellung. Die Grafen von Württemberg hatten
zwar Besitz, aber nicht das für eine solche Stellung und Aufgabe erforderliche politische
Ansehen. Die Grafen von Habsburg waren in ähnlicher Lage - sie besaßen
sogar sicher das nötige Ansehen, aber keinerlei Legitimation für eine herzogsähnliche
Stellung. Erst mit der Wahl Rudolfs von Habsburg zum deutschen König
fielen ihnen alle Voraussetzungen für eine Entwicklung großer politischer Machtstellung
zu.

Die Habsburger hatten seit 1135 die Grafschaft im oberen Elsaß, seit 1170 den
Zürichgau, bald darauf auch den Aargau, den Frickgau und den Thurgau in ihrer
Hand. Sie sind beteiligt am Erbe der Kyburger, mittelbar also am Zähringererbe.
Durch den Erwerb der Klostervogteien von Säckingen im Jahre 1173 und St. Blasien
im Jahre 1252 versuchten sie, sich eine hoheitliche Stellung rechts des Rheins

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