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stärker, auf 15,6 %> zurückgegangen war. Bei derartigen Vergleichen wird man indessen
im Blick behalten müssen, daß in einer Notzeit das Schlachtvieh sicher weniger
wertvoll war. Der relativ geringere Rückgang beim Kälberauftrieb könnte sich
auch damit erklären, daß ein trockener Sommer und infolgedessen eine geringe
Heuernte dazu gezwungen hatte, einen größeren Teil des Viehs vor dem Winter
abzuschlachten.
E 5: Brücken- und Torzölle (vgl. auch oben E 2)
Diese Zölle sind nach den Orten der Einnahme gegliedert: a) lange Brücke (über
die Dreisam, vor dem Schwabentor), b) Obertor (Schwabentor), c) Schneckentor
(im Süden), d) Predigertor (im Westen), e) Mönchstor (im Norden der Stadt).
Durch das Obertor und das Schneckentor lief der Verkehr in Richtung Schwarzwald
, Schwaben sowie nach Basel und Breisach. Infolgedessen kommen von diesen
Zollstätten bis zu vier Fünftel der erhobenen Zölle ein. Das relative Gewicht dieser
Einnahmen ist nicht unerheblichen Schwankungen unterworfen (I—III zwischen 1,3
und 3 %>), macht dagegen 1647/48, als viele der üblichen Einnahmen gänzlich ausfallen
, immerhin 11 %> aus.
E 6: Zölle und Strafen „aus den Büchsen"
Diese für den Gesamthaushalt unbedeutenden Einnahmen haben offensichtlich
nur einen Zug gemeinsam: Sie wurden in „Büchsen" eingesammelt. Verbrauchsabgaben
haben auch in dieser Gruppe das größte Gewicht: In mindestens zwei Fällen
handelt es sich um einen weiteren Weinzoll („Studentenbix", „Winzoll Bix am
Markt"). Aus den Angaben zur „Gerwer Bix" geht hervor, daß die Gerber 1584/85
z. B. für 2289 „Häute" und 2240 „Kalbfelle" insgesamt 18/13/3, 5 zu entrichten
hatten. Es wurden mehr Häute und Felle verarbeitet als Schlachttiere für den Metzigzoll
angemeldet wurden; die Differenz könnte sich aus den Hausschlachtungen
erklären. - Die aus der „Gerichts Bix" eingegangenen Summen sind ebenso unbedeutend
wie die, die an dieser Stelle unter dem Titel „Ratsherren Strafen" bzw.
„Amtherren Strafen" geführt werden.
E 7: Jährliche Zinsen
Sogenannte Wasserzinsen wurden von den Fischern erhoben; aus dem Dinghof
zu Herdern, aus Horben, von Häusern und Matten wurden Zinsen an die Stadtkasse
gezahlt. Konstant bleiben die Zinsen von den Metzig- und Brotbänken (I, II,
III: 32 bzw. 11 lb; IV: kein Zins von den Metzig, 5/11/8 von den Brotbänken). In
den Haushaltbüchern wird gewöhnlich erst das Soll berechnet, dann wird einzeln
aufgeführt, welche Summen tatsächlich eingegangen sind. Vergleicht man Soll und
Ist, so ergeben sich erhebliche Unterschiede: Von den Sollforderungen wurden eingebracht
(unter Zugrundelegung der in den Büchern genannten Summen) 57 %> (I),
70 7o (II), 34 % (III), 1,8 °/o (IV). Bei der Bewertung dieser „schlechten Zahlungsmoral
" wird man nicht aus dem Blick verlieren dürfen, daß einerseits die Stadt selber
oft nur einen Bruchteil der fälligen Zinsen bezahlt (s. u.), daß andererseits aus
den Büchern nicht hervorgeht, ob hier evtl. nicht einzubringende, möglicherweise
nicht einmal anerkannte uralte Forderungen weitergeschleppt wurden.
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