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Tab. 1: Der Closter gewerfft vff martini Im Lxxxi Jar [1481; E 1 All al Nr. 3]

Gewerft Weinzoll
lb ß d lb ß d

Ergänzungen,
Bemerkungen

g Tennenbach

25





g ounterstai

AI





g x\Qeinauj>en





A

g St. Agnes

44



4

St. Katharina







g xveuerinnen

1 n
1 u



i

g jt. v^iara

20



i

j

Prior zu bt. Ulrich

1

4



g Abt zu St. Peter

6





g Gotteshaus zu St. Trudpert

6





g Prediger

12





g Barfüsser

4





g Augustiner

8





g Propst von Beuron

4

5



Oberried zu Freiburg

4





g Die Frauen zu Friedenweiler

1

5



g St. Märgenzell

3





Johanniter







Deutschherren





3

Antoniter

5 Gulden



Prior zu Oberried im Wald



30 ß



30

^ttd 1 lb von Otmans gilt.

Hant ir Stur abkoufft.
an Iren Zinsen abzogen.

soll gegen sine Zinßen glich
vff sin.

geet glich gegen Iren
Zinßen vff.

nit bitz das man an tussent
guldin git

hant Ir Stur abkoufft.

für Satz vnnd winzol gat
gegen sinen Zinßen glich
vff.

Bei der Gesamtsumme von 247-18-0 handelt es sich um das Soll;21 die Tatsache,
daß einige (hier ungewöhnlich wenige) Gemeinschaften ihrer Steuerpflicht nicht
nachgekommen sind, bleibt unberücksichtigt. Die Tabelle macht deutlich, daß das
Maximum und Minimum jeweils von Frauenklöstern aufgebracht wird: Günterstal
bzw. Friedenweiler.

Häufig wiederholen sich Jahr für Jahr Ergänzungen zur Vermögenslage der
Konvente: Stiftungen und Schenkungen bringen im allgemeinen eine zusätzliche
Abgabe (Steuer und Schätzung) mit sich, wie hier im Falle von Adelhausen. Von
Konstanz ist bekannt, daß der Rat in langen Auseinandersetzungen mit dem Bischof
folgenden Grundsatz durchgesetzt hatte: Der Übergang von steuerpflichtigem
Gut in geistliche Hand ändert nichts an der Steuerpflicht dieses Gutes.22

Mehrere Konvente - hier St. Ulrich, die Reuerinnen, Oberried zu Freiburg -
waren gleichzeitig Schuldner und Gläubiger der Stadt. Möglicherweise hatte man

10


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