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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1978/0016
ren (Nr. 29/1543). Einem Hannß Cropff aus der Schmiedezunft gewährte man im
selben Jahr, seine 10 ß Steuerschuld abzuarbeiten: sols bis Joannis im 44 Jar abverdienen
mit leitteren etc machen. In anderen Fällen wurde das Gewerft mit dem
Eckerit verrechnet. Offensichtlich wurde hier Armen die Möglichkeit gegeben, in
den umliegenden Wäldern Eicheln und Bucheckern, ein begehrtes Schweinemastfutter
, zu sammeln, die dann zu einem bestimmten Preis in Zahlung genommen
wurden. Betzenhausen bezahlte einmal einen Teil seiner Steuern (1-9-2 von 5-8-0)
mit Holzfieren (Nr. 58/1573).

Steuerbefreiung, Steuerermäßigung

Randbemerkungen wie recessit on vrlob oder ist entloffen könnten darauf hindeuten
, daß hier jemand das Heil vor seinen Schuldverpflichtungen in der Flucht
gesucht hat. Häufiger sind Notizen, die legale Steuerbefreiung oder -ermäßigung
erkennen lassen. Ohne weitere Begründung heißt es z. B. 1486, daß ein Laurentz
Bischoff aus der Tucherzunft ist funff jar der stur halb fry gesetzt; zu den 31V2 ß
des Hanns Blümnegk aus der Krämerzunft heißt es 1484 Ist im nachgelassen vom
Rat. Wie gelegentliche Randbemerkungen zeigen, wurden Bürger nach der Aufnahme
ins Spital nicht mehr zur Steuer herangezogen.

Häufig finden sich Inhaber städtischer Ämter unter den von der Steuer ganz
oder teilweise Befreiten: Bannwart, Vogt, Wechsler, Totengräber, Organist. Betrug
die Steuerschuld mehr als das Minimum, so war man wohl versucht, nur einen
Teil zu erlassen - vielleicht auch deshalb, weil die mit dem Amt verbundene Tätigkeit
geringer veranschlagt wurde, wie etwa im Falle eines Sigeristen, dem 2 von 8 ß
erlassen werden.

Die Steuerbefreiung kann auch an genau fixierte Bedingungen geknüpft werden,
wie das Beispiel des Wolff Kach (Koch?), Werkmeister vff vnser frouwen hytte
zeigt: Es ist Im erkent vor rath, wan er allein vnser frouwen bau versieht vnnd
sunst nyemants werket, so sol er der stur frey sein, sunst nit. actum fritag im rath
post lucie im [15] 43 Jar (Nr. 29/1543; Zunft der Zimmerleute). 1545 wird dann
zwar ein Soll von 15 ß ausgewiesen, doch deutet die Randbemerkung ist fry an,
daß Wolff Kach auf die Bedingungen des Rats eingegangen ist.33

In den Genuß von Steuerbefreiungen kam mindestens einmal auch eine Findelmutter
, kamen regelmäßig die Hebammen. Diese erscheinen in der zweiten Hälfte
des 16. Jahrhunderts in der Reihe der von der Stadt Besoldeten, sind also wohl
den „Amtsträgern" gleichgestellt. Recht drastisch heißt es (Nr. 33/1547) zu einer
Hebamme: vnd 5 ß das sy den armen wyber das best sol thon, wan sy kinder machen
. Umb goczwillen nachgelassen.3*

Auch sonst konnten soziale Erwägungen dazu führen, daß Steuern ganz oder
teilweise erlassen wurden. So heißt es etwa zu einem Philip Freitags (Soll 8 ß; Nr.
33/1547, Zunft der Zimmerleute): hat ein arm krank kind, vnnd vmb goczwillen
nachgelassen. Einer Gertrudt Risen werden 1-5-0 vmb goczwillen nachgelossen
von wegen einer armen frauwen, die sy geheilet (Nr. 32,1546, Gassengewerff).

Häufig werden derartige Steuernachlässe die Antwort auf von. der Not diktierte
Bitten sein, wie in die Bücher eingelegte Bittschriften (Supplikationen) - vor

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