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sagt, er rühme sich, den Gemeinen Pfennig im Dienst Frankreichs zu verhindern.30
In einer pfälzischen Instruktion rindet sich der gestrichene, dennoch aufschlußreiche
Satz, der Reichspfennig sei zum besonderen Schaden des Hauses Wittelsbach erdacht
worden.31 Auf den Rat Graf Philipps von Nassau ging Maximilian I. gegen die
Widerspenstigen mit Steuerklagen vor dem Reichskammergericht vor. Zu diesem
Zweck stattete er seinen „Kammergerichtsprokuratorfiskalgeneral" Peter Volsch mit
besonderen Vollmachten aus und ordnete außerdem an, daß die fiskalischen Prozesse
allen anderen vorgezogen werden sollten. Mit der Klage gegen die seit einiger Zeit
polnisch gewordenen Städte Danzig, Thorn und Elbing begann Maximilian und
fand hierin die volle Unterstützung der Reichsstände, die immer dafür waren
„Auswärtige" zu den Reichslasten heranzuziehen. Als Maximilian auch gegen andere
Reichsstände mit Klagen vorging - bis Ende 1496 waren es mehr als 60
Steuerklagen und es wurden täglich mehr -, - murrten die Reichsstände auf dem
Reichstag zu Lindau.32 Ansatzpunkt war für die Stände die Tatsache, daß Maximilian
den fiskalischen Prozessen eine Priorität eingeräumt und außerdem für den
Fall, daß sein Fiskal einen Prozeß verlieren sollte, verfügt hatte, daß dieser für
die Schäden und Prozeßkosten der Gegenpartei nicht aufkommen müsse.33
Die meisten Fürsten und Herren beließen es bei dem geforderten Anteil an der
sog. „Eilenden Hilfe", der nur einen Vorschuß am Gemeinen Pfennig ausmachen
sollte. Nur wenige Fürsten kamen Maximilian entgegen und lieferten 1497 ihre
Erträge aus dem Pfennig in Frankfurt oder beim König direkt ab. So Herzog
Bogislaw von Pommern, der 3642 Gld. einhob und damit seinen Anteil an der
„Eilenden Hilfe" um 800 Gld. überbot. Daneben bezahlte Herzog Magnus von
Mecklenburg, der Kurfürst von Brandenburg, der Erzbischof von Mainz und
einige kleinere Herren. Insgesamt waren bis zum Sommer 1497 erst 14000 Gld.
in Frankfurt eingetroffen.
Führende Vertreter des schwäbischen Adels trafen sich am 3. Oktober 1497 in
Ulm zu einem sog. „Grafentag", um dort über verschiedene Briefe König Maximilians
zu beraten.34 Anwesend waren die Grafen Philipp von Kirchberg, Haug
von Montfort für sich und seinen Bruder, Hans von Sonnenberg und Haug von
Werdenberg. Der Werdenberger vertrat zugleich auch die Interessen seines Bruders
und die der Grafen Wolfgang von Fürstenberg und Heinrich von Lupfen
und Gundelfingen. Bei den in Ulm versammelten Grafen handelte es sich offenbar
um einen Hauptausschuß, der zu den anstehenden Fragen Vorschläge auszuarbeiten
hatte, die dann dem übrigen schwäbischen Adel zur Stellungnahme und Billigung
zugesandt wurden. Anlaß des Ulmer Tags waren einmal die Aufforderung.
Maximilians an den schwäbischen Adel, zwei Gesandte mit voller gewalt für den
nach Freiburg einberufenen Reichstag zu benennen, und zum anderen die dringliche
Mahnung endlich in Frankfurt den Gemeinen Pfennig zu erlegen, dem sie in
Worms ohne Vorbehalt zugestimmt hätten. Die in Ulm versammelten Grafen beschlossen
, auf den Reichstag nach Freiburg als Vertreter der schwäbischen Herren
den gemainen bouptmann, den Grafen Wolfgang von Duingen und den Grafen
Haug von Werdenberg vorzuschlagen. Beide sollten mit voller gewalt ausgestattet
werden, damit sie mit den Reichsständen auch in wirkliche Verhandlungen
treten könnten.35 Damit die beiden auch alle Interessen des schwäbischen Adels ver-
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