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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1978/0050
den. Sie sollte bei allen Prälaten und Gotteshäusern, die vom Bischof von Straßburg
wegen des Schatzpfennigs nicht angegangen würden, die kaiserlichen Mandate
verkünden und für die Erhebung Sorge tragen.60 Ob sich Schlettstadt dieser
Aufgabe annahm ist unbekannt.

Als am 24. Oktober 1497 die Reichsstände in Freiburg sich auf einem Reichstag
versammelten, konnten die Städteboten den anderen Ständen erklären, sie betten
gemainlicb alle iren gemainen pfennig erlegt, bis auf zwo oder dry stet Lübeck?1
Mülhausen [i. Thür.] und Northeim [Nordhausen], die hetten etwas Verhinderung
gehabt, wollten aber fleissig thun, so ander ir anstosser in den gemainen Pfennig
geben wollten*2

Die Stände drängten auf dem Freiburger Reichstag erneut den König, über die
von ihm und seinem Sohn erhobenen Gelder Rechenschaft zu legen.63 Am 7. Juli
erklärte sich Maximilian endlich bereit, seinerseits zu berichten. In allgemeinen
Worten gab Maximilian an, er habe aus seinen Erblanden, d. h. aus Österreich,
Kärnten, Tirol, Krain und der Steiermark, aus der Grafschaft an der Etsch sowie
aus den Herzogtümern Jülich, Kleve und Berg64 27 000 Gld. eingenommen. Im
Land an der Etsch gebe es noch etwas gebrechen und nit so guter fleyss gescheen . . .
Sein Romisch Mayestat wolt verfugen, so der gemein pfennig anndern also aufgegeben
werden; das besser fleiss dar selb st gescheen solt auß disen landen im Brys-
gow, Suntkow, der lantvogtei etc., wo der gemein pfennig noch nit gut über bracht
noch geantwort. Er wolt aber daran seen, das es geschech und solichs an der Summ
abslagen.65

Erzherzog Philipp gab eine zwispeltig antwort - so das offizielle Reichstagsprotokoll
-: Etlich der landen, so sich erkunnten under das rieh gehörig, sagen, so
der gemain pfennig am Rhein geben, und wollten sie auch geben. Die andern, sich
nit unter das rieh gehoerig, mainten, das nit schuldig zu sein.66

Wie eilig es Kaiser Maximilian in Wirklichkeit mit der Erhebung des Gemeinen
Pfennige hatte, zeigt sich darin, daß er bereits im September 1495 eine Instruktion67
an seinen Landvogt im Elsaß, Kaspar Freiherr zur Mörsperg und Beifort,
und den kaiserlichen Sekretär und Rat, Mathias Wurm erließ, worin diesen aufgetragen
wurde, unverzüglich dem gesamten oberrheinischen Adel, den Prälaten,
Städten und dem Klerus die beigefügten königlichen Mandate betreffend der Aufstellung
eines Kontingentes von 1500 Mann und des Gemeinen Reichspfennig zu
verkünden und je eine Kopie zu übergeben. Außerdem forderte Maximilian den
Landvogt auf, einen Landtag der vorderösterreichischen68 Stände (vgl. Karte) zu
berufen, dem er beide Punkte vorlegen sollte. Die zurückkehrenden Boten berichteten
, die Landstände weiten den handel hinder sich bringen. Damit zeichnete sich ab,
wie die Stände die königliche Proposition zu behandeln gedachten. Die Formulierung
, es hinder sich bringen zu wollen, bedeutete nichts anderes, als daß die Stände
die Angelegenheit in den landständischen Verhandlungen zunächst hinschleppen
wollten, ohne sich weiter festzulegen. Dies ließ sich sehr leicht bewerkstelligen, indem
man seine landständischen Vertreter nur mit sehr engbegrenzten und genau
umschriebenen Vollmachten ausstattete. So ausgestattete Ständevertreter hatten nur
die Funktion des Beobachtens und Berichterstattens. Durch dieses System des

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