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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1978/0056
als Entlohung zustehen. Durch diese Regelung wurde der ärmere Teil der Bevölkerung
zusätzlich belastet. Da man der Bevölkerung die neue Steuer nicht durch die
Wormser Pfennig-Ordnung, sondern in Form des Abschieds der Stände des Breisgaus
und im Schwarzwald kundtat, wälzte man auch die Verantwortung für die
heimliche Erhöhung auf das Reich ab.

Über die tatsächliche Durchführung der Erhebung haben sich bisher nur Angaben
aus Freiburg auffinden lassen. Der Rat der Stadt ließ bereits an dem der
Ständeversammlung folgenden Sonntag (12. März), die entsprechenden Verlautbarungen
von den Kanzeln der Kirchen verkünden und anschlagen.86 In der Woche
darauf wurde dann die Sammlung durchgeführt. Mit der Ablieferung der Reichssteuer
ließ sich der Rat drei Monate Zeit. Erst am 16. Juni 1497 händigte er für
sich und verwandte ritter dem Landvogt in Ensisheim den Betrag von 303 Gld.
und 6 Kreuzer aus.87

Zum Zweck der Steuererhebung wurde die Stadt in 5 Bezirke eingeteilt: in die
Ober- und Unterstadt, in die Vorstadt Neuburg, die Schnecken- und Lehenvorstadt
und in die Dörfer Wiehre und Adelhausen. Für jeden Bezirk ernannte der
Rat eine eigene Kommission, der jeweils ein Schreiber beigegeben wurde.88 Nur die
Mitglieder von zwei Kommissionen sind namentlich bekannt, die für die Unterstadt
, bestehend aus Peter Sprung, Burkard Küchli und Mathias Melwer, und die
für die Vorstadt Neuburg: Hans Ulrich Lupp, Ludwig Verler und Johannes Sum-
my.89 Die Freiburger Steuerkommissionen haben ganz offensichtlich ihre Pflicht
gewissenhaft ausgeführt. Denn immer wieder finden sich in den erhaltenen Pfenniglisten90
hinter dem Namen - vornehmlich denen des Gesindes - Vermerke wie
hebs gegeben zu Horw.91 Andere lehnten die Bezahlung mit dem Hinweis ab, daß
sie ihre Steuerpflicht bereits beim Rektor der Universität oder beim Dekan des
Landkapitels Freiburg oder bym abbt von Sant Peter nachgekommen seien. Offenbar
verließen sich die Kommissare nicht allein auf die Aussage der Steuerpflichtigen
, sondern überprüften diese, soweit es ihnen möglich war, denn die Regelnschwestern
in der Augustinergasse hatten angegeben, sie hätten sich nach den Augustinern
gerichtet. Von fremder Hand findet sich darunter die Bemerkung non de-
derunt decano. Hans Heher und seine Frau, die in Zellenberg (im Elsaß) ihre
Reichssteuer entrichtet hatten, konnten sogar eine schrifft vorzeigen. Andere Fremde
, die längere Zeit in der Stadt weilten, wie Hans Bretza Gast zum brunnen und
sein Knecht wurden zumindest zur Kopfsteuer veranlagt. Niemandem wurde offenbar
die Steuer erlassen, selbst für die Insassen im Spital mußte der Spitalmeister
die Kopfsteuer entrichten.

Im Gegensatz zu der schwäbischen und fränkischen Ritterschaft, wurde der niedere
Adel im Breisgau weitgehend durch die Landstände erfaßt. So verwundert es
nicht, daß sogar landständischer Adel in den Freiburger Pfennigregistern erscheint,
wie etwa die Junker Mathis, Melchior, Balthasar und Ludwig von Blumeneck,
Wilhelm und Hans von Lichtenfels, Arbogast Lapp, Stoffel und Melchior von Falkenstein
. Entzogen haben sich den städtischen Steuereinnehmern neben der Universität
, der gesamte Klerus und alle großen Ordenshäuser. Nur bei den kleinen
geistlichen Gemeinschaften, wie dem Kloster St. Clara, St. Agnes, den Oberrietern,
den Frauen zu St. Johann und St. Agnes92, den Klausnerinnen von St. Peter konn-

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