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absehbarer Zeit aufbringen könnten. Es mußte daher gar nicht so abwegig erscheinen
, wenn man die lästigen Mahner in Breisach durch die Überlassung der Breisa-
cher Klostergüter befriedigte, zumal damit auch der Ausbau der strategisch wichtigen
Befestigungsanlagen der Stadt und des dortigen Schlosses bestritten werden
konnten. Infolgedessen zog das Innsbrucker Regiment schon bald in Erwägung, ob
man das Klostervermögen nicht tatsächlich ad p i a s c au s a s verwenden solle,
zumal die Wiedererrichtung des abgebrochenen Klosters aus finanziellen und personellen
Gründen kaum möglich sein werde. 1537 hatten sich sogar König Ferdinand
und seine Räte trotz mancher rechtlicher Bedenken zu der Erklärung durchgerungen
, daß es kein unchristliches, sondern eher gutes Werk sei, wenn die Einkünfte
des aufgehobenen Klosters gemäß dem Breisacher Vorschlag für die Unterhaltung
der Armen und die Wiederaufrichtung des abgegangenen Spitals verwendet
würden. Wegen der schwierigen Rechtslage traf man zwar immer noch keine
endgültige Entscheidung, sondern schob diese bis zu einem Konzil auf. Praktisch
war aber damit Breisach in den Besitz der Klostergüter gelangt, die nun freilich
hauptsächlich für die Wiedererbauung des Spitals verwendet werden mußten. Im
Grunde war also die ganze schwierige Angelegenheit in einer Form geregelt, wie
sie sich ganz ähnlich auch in den Gebieten der Reformation weitgehend durchgesetzt
hatte.
Daß eine solche Feststellung nicht den Tatsachen widerspricht, wird dadurch
bewiesen, daß es in Breisach noch zu einer zweiten, freilich offenbar nicht endgültigen
Säkularisierung eines Klosters gekommen ist. Im März 1526 kam nämlich
Jakob Stürtzel, Neffe des bekannten Kanzlers Konrad Stürtzel und Rat beim Regiment
in Ensisheim, nach Breisach und untersuchte die Situation des dortigen
Augustinerklosters.52 Er berichtete an seine Behörde, daß dort nur noch zwei
Mönche und ein Novize vorhanden wären. Infolgedessen schlug er vor, das Kloster
aufzuheben und die Stadt mit der Inventarisierung und Sicherung der Klostergüter
und des Archivs zu beauftragen. Am 21. März 1526 verfügte daher die
Regierung in Ensisheim, dwyl . . . Ir Durchluchtikeyt bemelt closter zu ettlichen
irem firnemen zu gebrauchen notdürftig sige> das wir den von stund und unver-
zogentlich Ordnung geben und bestellen, das solh closter zu ierer Durchluchtigkeyt
banden eyngezogen und on ir Durchluchtigkeyt wyssen und wyllen nyemants
verrer dorinnen zu wonen gestattet werde. Das Kloster bestand allerdings später
wieder. Obwohl keinerlei Nachrichten vorliegen, muß man annehmen, daß es vermutlich
auf Veranlassung des Ordens schon deshalb bald wieder eingerichtet worden
ist, weil es keineswegs so umfangreiche Güter besaß wie Marienau. Das überraschend
schnelle Eingreifen des Ensisheimer Regiments zeigt aber in diesem Falle,
daß man hier zu dieser Zeit Säkularisierungen - offenbar nach dem Vorbild benachbarter
protestantischer Gebiete - gar nicht so abgeneigt war. Später dürfte
Jakob Stürtzel allerdings seine Einstellung geändert haben. Denn ausgerechnet
ihm wurden 1532 von König Ferdinand die freilich erfolglosen Verhandlungen
mit den Schweizer protestantischen Städten Basel, Bern und Zürich über die Rückgabe
des von ihnen beschlagnahmten Kirchengutes aufgrund des Augsburger
Reichstagsabschiedes von 1530 übertragen.53
Auch das dritte der Breisacher Klöster, das der Franziskaner, war den Folgen
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