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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1978/0077
der Reformation stark ausgesetzt. Die zwar erst um 1700 zusammengestellten
„Jahrgeschichten der Franziskaner in Baden", die jedoch auf guten Grundlagen
basieren, berichten dazu zum Jahr 1548: Magistrates omnia documenta et litteras
censuales ad se recepit. Illasque saepius requisitas monasterium restituere recusa-
vit.5** 1550 heißt es in der angegebenen Quelle: Solus et unicus in hoc monasterio
morabatur religioms, nempe guardianus.^ Infolgedessen dürfte auch hier das Innsbrucker
Regiment bald eingegriffen haben. Denn zum Jahr 1553 wird mitgeteilt:
13, Maii et anno 1560 16. Maii jussit supremum regimen Austriacum Oeniponti
nomine Caesareae Majestatis, ut monasterium hoc Brisacense nobis auferetur et
vertatur in hospitale. Man sieht also, daß auch damals die Innsbrucker Regierung
noch verlassene Klöster aufzuheben bereit war. 1570 waren die Gebäude dieses
Konvents offenbar bereits stark zerfallen: totUm corruit ruinosum nostrum monasterium
. Doch dann wirkte offenbar der nachtridentinische Geist der Gegenreformation
sich auch hier aus, denn bereits im folgenden Jahr heißt es in den Jahrgeschichten
: propriis sumptibus reaedijicatum fuit monasterium.

Insgesamt ergibt die nähere Betrachtung der Klosteraufhebungen von 1525/26
in Breisach ein recht kompliziertes Bild. Insbesondere die Landesherrschaft, die in
ihre Verfügungen immer nur von einer lutherischen Sekte sprach, sah sich einer
Situation gegenüber, deren Andersartigkeit ihr nur sehr langsam zum Bewußtsein
kam. Außerdem war die gesamte politische Lage so prekär, daß die Entscheidungen
von daher wesentlich beeinflußt werden mußten. Erst nach und nach erkannte
man, daß man Präzedenzfälle schuf, die nicht nur rechtlich unzulässig waren,
sondern sogar den Forderungen der aufständischen Bauern entsprachen und dem
Vorgehen der Protestanten ähnlich waren. So wird bestätigt, was schon Karl
Brandi in seiner klassischen Darstellung der „Deutschen Geschichte im Zeitalter
der Reformation und Gegenreformation" erkannt hatte: „Das Merkwürdige der
Frühreformationszeit liegt in dem Fehlen jeder Organisation des Gegensatzes fast
auf beiden Seiten, selbst als die Bewegung im vollen Gange war. Auch das Beherrschende
war sich seiner historischen Aufgabe nur halb bewußt".54 Man tut daher
gut daran, sich diese Feststellungen auch bei der Beurteilung der frühen Säkularisation
von Kirchengut durch die Reformation vor Augen zu halten.

ANMERKUNGEN

* Da der folgende Aufsatz sich vorwiegend mit der Haltung der Habsburger gegenüber der Reformation in
ihrem rheinischen Herrschaftsbereich beschäftigt, habe ich ihn als Beitrag zur (vorder-)österreichischen Ge
schichte für die Festschrift zu Ehren meines alten Grazer Freundes und Ordinarius für mittelalterliche
Geschichte an der dortigen Universität, Prof. Dr. Friedrich Hausmann, beigesteuert. Um ihn der südwestdeutschen
Geschichtsforschung besser zugänglich zu machen, wird er an dieser Stelle in leicht ergänzter
Form nochmals abgedruckt. Vgl. Festschr. Fr. Hausmann, Graz 1977, S. 489 504.

1 Vgl. J. Lortz, Die Reformation in Deutschland, Bd. I4, 1962, S. 364 ff. — E.W. Zeeden, Die Entstehung
der Konfessionen, 1965, S. 49. — Für freundliche Hilfe habe ich zu danken: Herrn Prof. Dr. H. Ebner,
Graz; Herrn Landesoberarchivar Prof. Dr. F. Steinegger, Innsbruck; Herrn Staatsarchivdirektor Dr.
H.-M. Maurer, Stuttgart.

2 F. Metz (Hg.), Vorderösterreich, eine geschichtliche Landeskunde, 19672.

3 G. Franz, Der Deutsche Bauernkrieg, 19331, S. 222, 242, (in der 10. Aufl., 1975, gestrichen).

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