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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1978/0084
deshalb hätte es aber der Zustimmung der Eltern bedurft. Da die Münsterpfarrei
der Universität inkorporiert war, wurde diese in die daraufhin entstehende Diskussion
ganz von selbst hineingezogen, woraus sich nun ein allgemeiner Streit über
das Sakrament der Taufe und seine Anwendung gegenüber Juden anschloß. Sowohl
der jüdische Vater wie auch der durch sein Versprechen gebundene Soldat,
der den Juden gefangen genommen hatte, unternahmen große Anstrengungen, um
die Freilassung des Jungen zu erreichen. Der Vater wollte seinen Sohn vor der Ab-
trünningkeit vom Judentum bewahren, der Soldat seinen Lösegeldvertrag einhalten
. Auch der Stadtrat befaßte sich mit dem Problem. Um sich vor jedem Risiko
zu schützen, beschloß er eine außerordentliche Maßnahme, indem er eine Befragung
der Zunftmitglieder veranlaßte. Erst als er sich so der Unterstützung durch
die Zünfte versichert hatte, ordnete er am 2. Oktober 1504 an, daß die Taufe vollzogen
werden solle. Der Stadtrat leitete offensichtlich seine Entscheidung aus seiner
allgemeinen Verantwortung für das Wohlergehen aller Kinder her. Er verstand
sich als „Obrigkeit" im Sinne der Zeit.9

III

Von der akademischen Debatte, die der Taufe vorausging, ist nur wenig bekannt
. Die große Zahl von Autoritäten, die Zasius in seiner Abhandlung aufzählt,
läßt vermuten, daß sie sehr gründlich und umfassend war. Die Thesen des Theologen
und Realisten Dr. Georg Northofer wurden sogar an die Schrift des Zasius
angehängt, obwohl es recht zweifelhaft ist, ob dieser in jeder Beziehung mit dem
Juristen übereinstimmte.10 Die Diskussion fand ferner unter besonderen Umständen
statt. Freiburg zählte zu den Gemeinden, die sich schon seit langer Zeit den
Juden gegenüber feindselig verhielten. Im Jahrzehnt vor 1504 hatte sich diese judenfeindliche
Tendenz sogar noch erheblich verhärtet. Es ist anzunehmen, daß Zasius
bei seiner Tätigkeit als Stadtschreiber auch die Berichte des städtischen Archivs
über Judengreuel kennengelernt hat. Sie reichten von der Verbrennung der Freiburger
Juden im Jahre 1349 über den Vorwurf angeblicher Brunnenvergiftung bis
zur Anklage des Ritualmordes in Zasius' eigener Zeit. 1424 hatte Kaiser Sigismund
der damaligen Reichsstadt Freiburg das Recht verbrieft, keine Juden aufnehmen
zu müssen. Dies wurde, abgesehen von einer kurzen Zeitspanne unter Erzherzog
Albrecht VI., unnachgiebig angewandt. Juden durften demnach die Stadt
nur in Begleitung eines Stadtknechts betreten. Übernachten durften sie nur außerhalb
der Stadtmauern in der Vorstadt Wiehre in einem vorgeschriebenen Gasthaus
. Als 1498 eine Gruppe von Juden den Versuch unternahm, sich trotzdem in
Freiburg niederzulassen, wurden sie abgewiesen.11 Im Jahre 1500 wurde sogar allen
Einwohnern der Stadt seitens des Rates bei einer Strafe von einer Silbermark
(= 3 Pfund Pfennig) strengstens untersagt, mit Juden zu verkehren. Ebenso wehrte
sich der Rat gegen die Existenz einer Judeniederlassung in Waldkirch.12 Als gegen
einige der dortigen Juden Klage auf Leib und Leben erhoben wurde, bemächtigte
sich auch des Freiburger Rates und der dortigen Einwohner eine starke Erregung.
Zwar konnte den Juden nichts Stichhaltiges nachgewiesen werden. Doch versuchte

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