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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1978/0087
der süddeutschen Gelehrtenwelt aufgefaßt werden muß.23 In diesem Streit wurde
der jüngere Zasiusfreund Mathias Ringmann, genannt Philesius Vogesigena, Ende
1505 verprügelt. Ein Mitläufer Lochers, Johann Gaudentz von Blumeneck, hat
sogar im April 1509 aus anderen Ursachen den Dekan der theologischen Fakultät,
Dr. Georg Northofer, ermordet. Die Leichenrede für den Ermordeten hielt Johann
Eck, der von 1502 bis 1510 in Freiburg studierte. Bei seinem Weggang ließ er dort
viele Feinde zurück. Dazu zählte auch Zasius, bei dem Eck mehr nebenher Vorlesungen
gehört hatte. Das Verhältnis beider hatte sich bald abgekühlt.24 Nach seiner
Berufung als Professor an die Universität Ingolstadt hatte Eck im Jahre 1514 begonnen
, Thesen über die Zulässigkeit der damals gebräuchlichen Zinsverträge, wie
sie besonders von den großen Augsburger Geschäftshäusern dieser Zeit verwendet
wurden, auszuarbeiten. Offenbar hat er in der Folgezeit im Auftrag des Hauses
Fugger eine Reise nach Italien gemacht, um an den italienischen Universitäten die
dort geübte Handhabung solcher Zinsverträge zu untersuchen. Zasius hat seine Zustimmung
zu den Ausführungen Ecks verweigert, obwohl Konrad Peutinger ihn
darum gebeten hatte.25 1518 griff dann Eck in seinem Buch über Eide den dritten
Problemkreis der Zasiusschen Judenschriften, der die oben erwähnte Abmachung
über Lösegeld zwischen Kriegführenden betraf, ziemlich heftig an. Anscheinend
stand auch dahinter das Interesse des Hauses Fugger, das finanziell an solchen Verträgen
beteiligt gewesen ist. Eck vertrat in dieser Hinsicht sogar die Ansicht, die
Theorie von Zasius, die solche Abmachungen nicht als Privatverträge, sondern
nach dem Völkerrecht gelten lassen wollte, sei gleichbedeutend mit der Aufforderung
zum MeineicT und zur Sünde.26 Zasius setzte sich dagegen bald zur Wehr,
indem er bissig über die Behauptungen Ecks herzog. Er formulierte seine Meinung,
wonach Privatverträge zwischen Feinden unerlaubt seien, jetzt noch eindeutiger.
In einer darüber erschienenen Streitschrift verteidigte er sogar lebhaft zwei damalige
Feinde Ecks, nämlich Erasmus von Rotterdam und - Luther!27 In letzterem
Falle sollte er dies später noch bereuen. Wenn es sich dabei auch um eine der damals
besonders zahlreichen Streitigkeiten zwischen Gelehrten handelte, so hatten
diese doch zur Folge, daß das Ansehen Ecks schon bei den Humanisten erheblich
gelitten hatte, ehe es dann zu den berühmten Diskussionen in Leipzig über die Religionsfragen
kam.

VI

Wir wenden uns nun dem Hauptproblem wieder zu, das Zasius in der uns hier
beschäftigten Schrift über die Taufe jüdischer Kinder behandelt hat, nämlich ob
diese zulässig sei oder nicht. Darüber hatte es schon früher lange Diskussionen gegeben
, die Zasius nun zusammenzufassen suchte. Ging es doch darum, ob die Juden
überhaupt angeborene Rechte hätten oder nicht. Seine Antwort ist ein Beispiel für
die Kritik der Humanisten an den sozialen Kompromissen des Mittelalters. Das
Sakrament der Taufe galt als notwendiger und unwiderruflicher Ritus zur Aufnahme
in die Gemeinschaft des christlichen Glaubens. Deshalb hat sie sowohl eine
geistliche wie eine juristische Dimension. Sie ist notwendiger Schritt zur Erlangung

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