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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1978/0138
Aus besonderen politischen Gründen ist es dringend erwünscht?1 daß der frühere
Reichskanzler und Reichsminister Dr. Josef Wirth, der sich seit längerer Zeit
in der Schweiz und zwar gegenwärtig in Genf aufhält, veranlaßt wird, in das Inland
zurückzukehren. Ich habe ihm daher unter Hinweis darauf, daß er bei weiterem
Verbleiben im Auslande nach Maßgabe der hierüber bestehenden gesetzlichen
Vorschriften die Einstellung der Zahlung des ihm aus der Reichskasse zustehenden
Übergangsgeldes zu gewärtigen habe, nahegelegt, die Rückkehr nach
Deutschland beschleunigt auszuführen. Da Herr Dr. Wirth der Befürchtung Ausdruck
gegeben hatte, daß gegen ihn aus politischen Gründen ein polizeiliches
Vorgehen, insbesondere die Verhängung der Schutzhaft, geplant sei, habe ich ihm
unter gleichzeitiger Mitteilung, daß seine bis Anfang dieses Monats polizeilich beschlagnahmte
Berliner Wohnung wieder zu seiner freien Verfügung stehe, erklärt,
daß ein Vorgehen gegen ihn nicht beabsichtigt sei und daß die Länderregierungen
keinerlei Maßnahmen gegen seine Person ergreifen oder zulassen würden, sofern
er nach seiner Rückkehr in das Inland nicht von seiner Seite zu staatlichen Abwehrmaßnahmen
Veranlassung geben sollte. - Ich ersuche ergebenst, hiernach zu
verfahren und die nachgeordneten Behörden schleunigst mit entsprechender Weisung
zu versehen. Ich muß besonderen tWert darauf legen, daß die von mir Herrn
Wirth gegebene Zusage genauestens eingehalten wird.

Aus dieser Anweisung Konsequenzen hinsichtlich des Meineidprozesses zu ziehen
, sah man in Freiburg keinen Anlaß.

Vernehmung Wirths in Paris

Im Januar 1934 hatte Wirth seine Selbstanzeige wiederholt.32 Im Februar erklärte
er sich dem Freiburger Gericht gegenüber bereit, zur Meineidsache auf der
Deutschen Botschaft in Paris auszusagen.33 Diese von Wirth angeregte Vernehmung
fand am 6. März 1934 statt. Zur Abhörung von Zeugen und zur Abnahme
von Eiden war durch Erlaß des Auswärtigen Amtes Legationssekretär Dr. Freiherr
von Brand zu Neidstein ermächtigt worden. Zunächst wurde Wirth die Frage vorgelegt
, ob er die strittige Äußerung als Zeuge oder als Nebenkläger getan habe. Er
verneinte beides, es habe sich nur um die an Plattner persönlich gerichtete Zurückweisung
des Zwischenrufs, Der Feind steht rechts, gehandelt, die mit dem Gegenstand
des Prozesses, den Vorgängen im Haag, nichts zu tun gehabt habe.

Wohl vorbereitet und ausgestattet mit Fotographien der Originalmitschriften
seiner fraglichen Reichstagsrede,34 die übrigens frei gehalten war, sprach Wirth zu
seiner Verteidigung: Es sei widersinnig, ihm nachsagen zu wollen, er habe die
Rechte, die Deutschnationalen und die DVP, im ganzen diffamiert,35 denn er habe
damals in der Außenpolitik intensiv mit Rechtskreisen zusammengearbeitet, beim
Zustandebringen und Ausgestalten des Rapallovertrages und in der Ostpolitik
ganz allgemein. An der Wiege der Rapallo-Politik standen Herr Baron von Malt-
zan, Herr General von Seeckt und ich. Wir haben diese Politik begonnen und gegen
die Opposition der Linken durchgehalten . . . Rathenau ist wiederholt dargestellt
worden als Urheber des Rapallo-Verträges. Das ist nicht richtig. Der Ra-

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