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19. Jahrhundert wieder entdeckt, so daß dann mehrere Söhne der Gemeinde auf
Grund dieses Stipendiums studieren konnten.
Schon 1578 ließ Lazarus von Schwendi erklären, als Pfandherr des Freihofs sei
er die eigentliche Obrigkeit im Dorf und forderte die Huldigung der Untertanen.
Als die Familie Pforr sofort Einspruch erhob, strengte er einen Prozeß in Ensis-
heim an, den er aber restlos verlor. Es ging dabei um die Bedeutung des Oberschultheißenamts
, das ja vom Freihof abhing und auf Grund dessen Schwendi
glaubte, die Ortsherrschaft stehe ihm zu. Doch befand das Gericht nach sehr eingehenden
Untersuchungen und der Vorlage zahlreicher Urkunden, daß die hohe
und niedere Gerichtsbarkeit ausschließlich den Pforr zustehe, die damit als Ortsherren
anerkannt waren.
Von allem rechtshistorischen Interesse abgesehen, das die umfangreichen Akten
bieten, sind die eingehenden Untersuchungen aufschlußreich, die eine Ensishei-
mer Kommission im Ort selbst anstellte. 20 Zeugen wurden vorgeladen, die sich
auch zu ihrer Herkunft und ihrer Vergangenheit äußern und Angaben über die
bisherige Rechtsübung machen mußten. Die Meinung der Befragten ging ganz
überwiegend dahin, daß die Pforr die Ortsherrschaft besäßen. Einer allerdings
äußerte, ihm sei diese Frage gleich, denn es schenke ihm doch keiner etwas. Von
den 20 Zeugen stammten 9 aus Munzingen, zwei kamen aus Oberschwaben,
einer, der Badwirt, war das Kind fahrender Leute, die anderen waren aus den benachbarten
Dörfern zugewandert, vielfach auf Grund von Einheiraten. Die obere
Vermögensgrenze lag bei 600 fl und ging nach unten bis zu einem Taglöhner, der
angab, nur an Kindern reich zu sein. Viele Zeugen waren Gerichtsleute oder frühere
Vögte und Schultheißen. Von ihnen gehörten zwar die meisten zu den eingesessenen
und besitzlichen Bauernfamilien, aber es war ganz offensichtlich auch
für Eingewanderte möglich, zu den angesehenen Stellungen in der Gemeinde aufzusteigen
.
Ein ähnliches Bild von der Mobilität der Einwohnerschaft geben die zufällig erhaltenen
Heiratsgenehmigungen von 1596 bis 1618, die ja damals nur noch routinemäßig
erledigte Formalitäten waren. In dieser Zeit fanden von den 36 aufgeführten
Männern 19 ihre Ehefrauen im Dorf; fast die Hälfte also holte sie von auswärts
, d. h. meist aus den umliegenden Dörfern. Von 29 Munzingerinnen heirateten
20 im Dorf, 9 in die Nachbarschaft. Zu bemerken ist, daß 8 Ehen im Ganzen
mit Einwohnern von Mengen und 3 mit solchen aus Tiengen geschlossen wurden,
wo Markgraf Karl IL schon 1555 das Augsburger Bekenntnis eingeführt hatte.
Neu mit Grundbesitz erscheinen im 16. Jahrhundert Dr. Theobald Bapst, der
bekannte Freiburger Professor, Jocob Sigmund von Reinach, Bürgermeister von
Freiburg, und vom Bodensee die Herren von Bodman und Stoffeln, die Schellen-
berg'schen Besitz geerbt hatten, sowie Trudpert von Krozingen, dessen Gut sich
dann über die Wessenberg an die Falkenstein und Beroldingen vererbte. Als ihre
und der geistlichen Besitzungen Erbpächter erschienen die noch im 16. Jahrhundert
ausgestorbenen Einliffy, die Schächtelin, die aber bald darauf nach Mengen
abwanderten, ferner die im folgenden Jahrhundert aussterbenden Eberlin und
Dischinger sowie die aus Opfingen stammenden Kiechle. Vor allem St. Trudpert,
Ebringen, St. Clara und Günterstal hatten ihren Besitzstand wahren können.
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