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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
101.1982
Seite: 175
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konnte. 1539 und 1540 ersetzte und erneuerte man dann doch die Blasbälge.
Bergrichter Schimel hatte schon 1539 dem „Christoph Balgmacher4 ' die Reparatur
zweier alter Bälge bezahlt, desgleichen die Anfertigung zweier neuer, wofür er
wegen des plötzlichen Todes des Christoph in Innsbruck keine Quittung vorlegen
konnte. Am 23. September 1540 trug Innsbruck dem Bergrichter auf, dem Veitin
Rieder aus Todtnau achtzehn Gulden zu bezahlen, weil er ,,zue notturfft Irer
Majestät hüttwerck zu Tottnaw vier schmeltzpälg" gegeben habe. Das am
27. Mai 1539 von Simon Winman von Zürich nach Freiburg verkaufte „Dotno-
wer Silber4' von 100 Mark und 12 Lot ist wohl in der ,,Alten Hütte*' erzeugt
worden. Eine Schwazer Expertenkommission berichtete im September 1540
gleichfalls von diesem Hüttenwerk und zeigte mit der Erwähnung der Fuhrlöhne
für die aus Markirch im Lebertal bezogenen Zuschläge zweifelsfrei die Tätigkeit
der Schmelze an. Erwähnt wurde hierbei der Erzvorrat, den der damalige Züricher
Pächter Wolf Kuchimeister beim Hüttwerk gelagert hatte. Die Züricher, die
sich seit etwa 1539 auch am Schauinsland beteiligt hatten, verloren während der
Zeit der Betriebs Verpachtung an Kuchimeister, die lediglich die Grubenteile am
Schauinsland und das Schmelzwerk zu Todtnau umfaßte, in einer wenig durchsichtigen
Weise ihren Anteil am Schauinsland, vermutlich durch Vergantung,
d.h. Versteigerung der Kuxe wegen ausstehender Arbeitslöhne. Dies und der geringe
Erfolg £m Gauch waren der ,,Alten Hütte4' am Schönenbach wenig günstig
.8 Offenbar auf Klagen der Unternehmer in Todtnau und Muggenbrunn setzte
die Ensisheimer Regierung in Freiburg 1545 durch, daß ,,kupferstein, hertpley,
glett, frischpley und ander dergleichen zusetz ..., wann die selben aus dem Leberthal
zu geprauch des perckh- und hüttwerckhs zu Thottneuw" geliefert wurden
, in Freiburg vom Zoll befreit blieben. Die geringe Produktivität der Schmelzen
führte Innsbruck damals auch darauf zurück, daß die Gewerken ,,nit mit
guetter Ordnung schmeltzen, darmit ubel besteen und an geschickhten schmelt-
zern grossen manngel haben sollen.4*9 Jahrelanges Prozessieren Kuchimeisters
und der Züricher Bergherren wie auch weitere Rechtshändel um die Schäden aus
dem Bauernkrieg lähmten Initiativen am Gauch. Nach seinen Klagen durfte 1545
der Bergrichter zwar die baufällige Wohnung bei der Schmelze mit neuen Schwellen
durchziehen und das Dach ausbessern, weitere Arbeiten wurden ihm aber im
Oktober des gleichen Jahres untersagt bis zum Austrag des Streites zwischen den
Altgewerken und der Gemeinde Todtnau um die Vorgänge von 1525.10 1549
scheint dies endlich erfolgt zu sein. Nach Durchsicht der Bergamtsrechnungen für
1548 wies Innsbruck den Bergrichter Ende Mai 1549 „Stein/Hüttwerch" betreffend
an, ,,das steinwerck an der alten behausung, das solt ir aufs höchst verkauf-
fen unnd das gellt verraitten." Schimmel mißverstand dies mit einem totalen Abbruch
der Gebäude, und Innsbruck, von dritter Seite darüber unterrichtet, warf
am 4. Juni 1550 dem Bergrichter vor, ,,das ir auch das haus, so die Römisch
Kunigliche Mayestat zu Tottnaw pawen hat lassen, mitsambt siben fürsten und
herdtstatten, dem perckhwerch zueghoerig, verkaufft und hergeben haben sollet,
das uns aber, wo dem also, von euch zu mißfallen raicht und zue gestatten nit
gemaint were.11 Der Abbruch bedeutete zugleich das Ende des zugehörigen
Schmelzwerks. Die Einrichtungsgegenstände, ,,was von der allten hütten zu Ne-

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