Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
101.1982
Seite: 178
(PDF, 45 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1982/0180
land einen Gesellschaf tsver trag auf zehn Jahre. Darin werden Einzelheiten über
die Zulieferung, Bevorratung und den Betrieb genannt. Diebold, dem ,,die hyet-
ten zum Muggenbrunen so wol gelegenn" war und der auch ,,uff das schmeltzn
verstandt hett", sollte die Handlung mit Blei, Kupferstein und Löhnen führen,
darüber und über Holz und Kohle mit den beiden Freiburgern genaue Rechnung
legen, während die Freiburger die Versorgung des Hüttwerks mit Hertblei und
Kupferstein, vermutlich aus dem Lebertal, übernahmen. Ohne Zustimmung der
Frei burger sollten nicht mehr als zwei Schmelzmeister, zwei Schmelzknechte und
ein Knecht zum Bleirösten, Holz zum Rost tragen und Kleinarbeiten eingestellt
werden. Von den eingebrachten Vorräten abgesehen, sollten Auslagen und Gewinn
je zur Hälfte dem Diebolt und den beiden Freiburgern angeschrieben werden
.19

Das Jahr 1548 brachte mit Hans Diebolts Tod und der Amtsenthebung und
Flucht des Freiburger Stadtwechslers Kaiser das vorzeitige Ende dieser Gemeinschaft
. Aus den Freiburger Quellen geht hervor, daß Diebolts Schuld von 400
Gulden von den Bergbauunternehmern Ambros Sutter und Hans Dorwart (t 1551)
übernommen wurde. Diebolts einstiger Gesellschaftspartner Sixt Klemlin blieb
auch weiterhin engagiert.20 Jedenfalls zeigte er sein Interesse an der Übernahme
von Inventar aus der abgebrochenen Alten Hütte für das Hüttwerk zum ,,Newen
Prunnen" (14. Juni 1550), wurde aber abschlägig beschieden (s. o.). Ein letztes
Mal taucht das ,,hüttwerckh zu Muckenbrunn" von 1558 bis 1565 in den Quellen
auf, und zwar in enger Beziehung zum forcierten Bergbau am Gauch (Gruben
St. Anna bei Aftersteg und ,,Unser Frauen" bei Todtnauberg/Radschert), wobei
auch Schauinsland-Erz mit verhüttet wurde. Wiederum zeichnet Sixt Klemlin zusammen
mit dem Badenweiler Amtmann Ludwig Wolf von Habsberg verantwortlich
. 1558 bis 1560 gingen Silberlieferungen nach Straßburg, 1560 bis 1564 nach
Basel, die jeweils den beiden Unternehmern als Vorleistung gezahlten Vorschüsse
über 2000 Gulden konnten nur zum Teil durch die Lieferungen abgetragen werden
und zogen rechtliche Auseinandersetzungen nach sich. Da der Vortrieb des
Erbstollens in der Gauchgrube hohe Investitionen verlangte, waren die Gewerken
stark an dem als Schmelzzusatz benötigten Kupferstein, der beim königlichen
Hüttwerk Oberried lagerte, interessiert. 1558 und 1559 wurden von dort wenigstens
zwei Lieferungen erlaubt. Der unter Bergrichter Hayd entbrannte Streit um
die Waldnutzung und Güter im bergwerksfreien Bezirk verleitete die Todtnauer
Einheimischen zu unfreundlichen Akten, die zwar besonders gegen das Bergwerk
gerichtet waren, sich aber auch auf das Hüttwerk auswirken mußten. So verhinderte
man die Lieferung von „Tüllen" (Bauholz?) an die „gemeinen gwercken zu
Muckebrunn" und führte das Heu, das für die Pferde für die Erzfuhren bestimmt
war, von den Matten am Gauch hinweg. Ein totes Pferd wurde in die
Lehmgrube geworfen, „daraus sy den Laim zu notturfft ires schmeltzens nemen
und geprauchen"; ein Kohlarbeiter wurde im Wald so kräftig geschlagen, daß er
an den Folgen starb (1560). Über den Waldvogt Heggenzer wurde den Todtnauer
Untertanen bedeutet, die Bergwerksverwandten, aber auch die Schmelzer, Kohler,
Holzknecht usf. gegen gebührlichen Zins zu beherbergen (1561).21

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