http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1982/0184
Gleichwohl fällte Innsbruck Anfang September nach dem Vorliegen der Kommissionsberichte
und den Ergebnissen von Schimels Verhandlungen mit dem Holzmeister
und einem Fuhrunternehmer aus Staufen seine endgültige Entscheidung
für den Standort Oberried. Bergrichter Schimel sollte nach Gutdünken den
Schmelzplatz beim Dorf auswählen und die Gebäude dort aufführen lassen, und
zwar „mit ainer mauren, doch nit zu hoch über den grundt einfahen und das
übrig von holtzwerckh auffpawen." Die Ausstattung sah vor: vier gemauerte
Schmelzöfen, ,,die gewölbt und dermassen, wie zu Rattenberg gebreuchig, versorgt
seyen", ein Treibherd, ein „Kupferöser", eine ,,äschen- und gestubcamer"
(Flugstaubkammer), ferner ein Pochwerk für den Treibherd und ein gewölbtes,
verschließbares Gemach als Lager für geschmelztes Kupfer, Blei usf. Schimel als
zukünftiger Hüttschreiber sollte sich mit einer passenden Unterkunft im Dorfe
begnügen, um den Bau eines Wohnhauses zu vermeiden, doch war mit geringstem
Aufwand ein Holzhaus für den Hüttenhutmann zu errichten. Blasbälge und
sonstiges Hüttenzeug waren aus dem Lebertal zu holen, auch, soweit verwendbar,
das alte Hüttenzeug von der abgebrochenen Todtnauer Hütte. Nur bei dann noch
bestehendem Mangel sollte Neues hergestellt werden. Alles sollte „schlecht und
gerecht on sonnder zierd- und lustgepew, allein der unvermeidlichen notturfft
nach" errichtet werden: immer wieder die Sorge, die Kosten könnten über Gebühr
anschwellen. Hinsichtlich der Waldungen veranlaßte Innsbruck, die dem
Hüttwerk dienlichen Wälder, wie der Prior erboten habe, zu bannen (in Verbot
zu legen) und zu hagen. Wer alte Nutzungsrechte habe, solle sich vom Hüttmeister
Holzplätze anweisen lassen, der auch dem Holzmeister und seinen Leuten anzeigen
solle, wo die Abholzung zu beginnen und Kohlplätze einzurichten seien.
Die Verträge mit dem Fuhrmann und Holzmeister waren auf zehn Jahre abzuschließen
mit Vorbehalt einer Rücktrittsklausel für Österreich, falls es billigere
A: Die Schmelzöfen; B: Das Gewölbe; C: Die Pfeiler; D: Der Rauchfang (Flugstaubkammer); F: Das
Kamin; G: Das Fenster; H: Die Tür; I: Die Rinne.
Zur Funktion der Flugstaubkammer: ,,In der andern Seite des Rauchfangs ist ein Fenster, darin Glas
Scheiben gesetzt sind, daß das Licht durch gehen und den Rauch fangen möge; in der andern Seite ist
eine Tür, welche wenn das Erz in den Öfen geschmolzen wird, gar zugeschlossen wird, daß kein Rauch
dadurch gehen möge. Wenn der Ruß oder Hüttenrauch abzukehren oder der Kobalt abzuscharren ist,
wird sie aufgetan, daß der Arbeiter, der hinaufsteigt, durch diesen Rauchfang gehen möge. Aber dieser
Ruß, der mit dem Hüttenrauch vermischt zweimal alle Jahre abgekehrt und der Kobalt, der abgeschart
wird, wird durch die langen Rinnen auf den Boden der Hütte hinabgeworfen und mit Salzwasser be
sprengt und wird wiederum mit dem Erz und der Glätte geschmelzt, was den Gewerken viel Nützes gibt."
(Agricola, De rebus metallicis, 9. Buch, S. 330 332)
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