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terns Gotteshausleute und Güter im Breisgau unbehelligt zu lassen: Abt und Konvent
seien Bürger der Stadt und ihnen schutzverwandt.10
Schon zu diesem Zeitpunkt scheint für Schuttern das Bürgerrecht von Freiburg
auch in den langwierigen Auseinandersetzungen mit den Herren von Geroldseck
über die Klostervogtei, die diese seit etwa 1327 vom Bischof von Bamberg zu
Lehen trugen, von Bedeutung gewesen sein. Als Pfalzgraf Stephan, der einen Teil
der Landgrafschaft Ortenau als Reichspfandschaft besaß, 1486 im Streit mit den
Geroldseckern die Burg Hohengeroldseck eroberte, ging auch die Vogtei über
Schuttern an ihn über, desgleichen die Vogtei über Ettenheimmünster, die die
Geroldsecker als Lehen des Bischofs von Straßburg innehatten. Da Schuttern und
Ettenheimmünster bereits mehrfach mit den Geroldseckern über deren Amtsführung
in Konflikt geraten waren, akzeptierten sie bereitwillig den neuen Vogt,
der allerdings sein Amt nur wenige Jahre ausüben konnte. Nach der Niederlage
der Pfalzgrafen im bayerischen Erbfolgekrieg wrurde 1506 die Klostervogtei in
Schuttern wie in Ettenheimmünster vom König selbst übernommen. Trotz der
heftigen Gegenwehr beider Konvente gelangten freilich die Vogteirechte, nachdem
die Geroldsecker unter österreichischer Lehensabhängigkeit 1510 wieder in ihre
Herrschaft eingesetzt worden waren, nach wenigen Jahren wieder an diese.11 Abt
Konrad Frick von Schuttern suchte gleichwohl, in engem Zusammengehen mit
Abt Lorenz Effinger von Ettenheimmünster, die Bindung an das Haus Österreich
aufrechtzuerhalten, die vor allem durch die Zugehörigkeit mm vorder österreichischen
Prälatenstand gegeben war.12
Maximilians Tod 1519 schien eine neue Gelegenheit zu bieten, die ungeliebten
Geroldsecker aus ihrer Vogteisteilung zu verdrängen. Der Abt suchte um Unterstützung
bei der vorderösterreichischen Regierung in Ensisheim nach, während
der Geroldsecker in das Kloster einfiel, um die ihm verweigerten Naturalleistungen
zu beschlagnahmen.13
In dieser teilweise selbstverschuldeten, für das Kloster nicht ungefährlichen
Situation bemühte sich Abt Konrad Frick im Verein mit dem Abt von Ettenheimmünster
, der sich verständlicherweise ebenfalls bedroht fühlte, um die Renovation
des Bürgerrechts in Freiburg — Renovation deshalb, weil beim Amtsantritt
eines neu gewählten Abtes die Verleihung jeweils erneuert werden mußte, was
1518, bei der Amtsübernahme durch Konrad Frick, aus welchen Gründen auch
immer, nicht geschehen war. Dort, in Freiburg, hoffte er für das klösterliche Gut
den nötigen Schutz und für die „gescheffte und hendel" des Klosters, wie schon
sein Vorgänger Abt Johann Widel, die erwünschte Unterstützung gegen den
Schirmherm zu finden.
An dem Vergleich zwischen Schlittern und Ettenheimmünster auf der einen
und dem Klostervogt auf der anderen Seite, der schließlich durch die Vermittlung
des Bischofs von Straßburg 1522 zustande kam, war Freiburg in der Tat maßgeblich
beteiligt, das bei den Verhandlungen seine guten Beziehungen zur Regierung
in Ensisheim zugunsten der Klöster einbrachte. In allen Schreiben des Freiburger
Rats an die vorderösterreichische Regierung kommt zum Ausdruck, daß beide
Konvente trotz ihrer Rückkehr unter die Kastvogtei der Geroldsecker weiterhin
als Landsassen unter dem Schutz des Hauses Österreich verbleiben wollten.J4 Abt
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