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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
101.1982
Seite: 215
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47 Vgl. die Liste der „Untertanen im Breisgau, die den Prälaten nicht geschworen und nichts gegeben
haben". Hofkammerarchiv Wien, Reichsakten Fasz. 9 fol. 189. Für Ettenheimmünster sind das
Schweighauser Tal und Wittelbach genannt. Vgl. ebd. fol. 170v 171 die Aufstellung der zur
Brandschatzung verpflichteten Untertanen im Breisgau.

48 Zu den analogen Vorgängen in Ettenheimmünster vgl. Schadek (wie Anm. 12) S. 225.

49 Die Prozeßakten sind erhalten: GLA 71 S 424.

50 „Unserm keyserlichen Cammergericht hat ... Conrat abbt des gotshauß zu Schuttern mit clag für
pracht, wie ir über und wider gemeine recht und unsere und des reichs Ordnungen, Satzungen und
außgekundten landfriden in nehstverlauffner pewrischen auffrur ... ine, sein convent und gemelt
gotshauß Schuttern mit vorgehaptem rate, herßcrafft und gewappenter hand uberzogen, dasselb ge
plündert, verwuestet, wein, frucht, vihe, betgewandt, haußrat, fleysch, essendspeise, schiff, ge
schirr und alles, was darin gewest, ... hinweg genommen und solch gotshauß mehr dan über acht
tausent guldin wert beschedigt ..Die übrigen Schadensauf Stellungen sprechen übrigens nur von
6000 Gulden Schadensforderung, ein Betrag, der später sogar auf 3500 Gulden gemindert werden
mußte; vgl. Anm. 38, 39. Dagegen nennt der dem Reichskammergericht vorgelegte ,,Libellus sum
marius" des Schutternschen Anwalts Johann Helffman sogar eine Schadenssumme von 11 385 rhei
nische Gulden, während die Schadensaufstellung selbst 10002 Gulden 2 Schillinge errechnet.
GLA 71 S 424.

Auf der Rückseite der Zitationsurkunde findet sich der Übergabevermerk des Gerichtsboten
Johann Minder. Er enthält die Namen der Gemeindevertreter, die die Zweitfertigungen der Urkunde
entgegengenommen haben, und jeweils den Ort, wo dies geschah (mitten im Dorf, bei der Kirche,
unter der Laube, in der Ratsstube, in Haus oder Hof). Die ablehnende Haltung der Bauern tritt in
Anmerkungen des Boten wie ,,hat keiner mir sein namen sagen wollen" erkennbar zutage.

51 Das Reichskammergericht als Landfriedensgericht: B. Diestelkamp, Das Reichskammergericht im
Rechtsleben des 16. Jahrhunderts, in: Rechtsgeschichte als Kulturgeschichte. Festschr. A. Erler, hg.
v. H. J. Becker u. a., 1976, S. 435 480; hier S. 442. Die Abneigung der Bauern gegen das Reichskammergericht
, in dem sie ein Tribunal der Herren und Herrschaften sahen, ist bekannt. Vgl.
Diestelkamp S. 467 f. Der Reichstagsabschied zu Speyer vom 27. Aug. 1526 hatte für die Behand
lung von Schadensersatzansprüchen aus dem Bauernkrieg wahlweise die ordentlichen obrig
keitlichen Gerichte oder das Reichskammergericht zugelassen. G. Franz (Hg.), Quellen zur Ge
schichte des Bauernkriegs, 1963, S. 599 Nr. 210 § 7.

52 Vgl. Schadek (wie Anm. 12) S. 225 f.

53 Schiedsvertrag von 28. März 1530. Stadtarchiv Lahr, Urkunden I: Die Stadt Lahr betr. Nr. 11.
Weitere Ausfertigung: GLA 29/30.

54 StAF, Cl Militaria 102, 1534 März 7.

55 GLA 29/29, 1530 Juni 1. Hans Castmeister, zuvor als Notar in der Kanzlei des Bischofs von Straß
bürg tätig, stand von 1527 bis zu seinem Tod ca. 1541 als Stadtschreiber in Diensten der Stadt
Freiburg. F. Thiele, Die Freiburger Stadtschreiber im Mittelalter (Veröff. aus dem Archiv der
Stadt Freiburg i. Br. 13) 1973, S. 33, 130f.

56 StAF, Cl Militaria 102.

57 GLA 104/293. Das Stück bietet die inhaltliche Ergänzung zu dem bereits von Mone (wie Anm. 18)
S. 671 erwähnten Prozeß, über den ihm weiter nichts bekannt war. Ein Fristaufschub in dieser
Auseinandersetzung: GLA 29/9, 1531 Okt. 23.

58 StAF, Cl Militaria 102. Dort auch der Beleg für Ettenheimmünster.

59 Schwineköper (wie Anm. 9) S. 16.

60 I. Krummer Schroth, Bilder aus der Geschichte Freiburgs, 1970, S. 137.

61 GLA 71 S 424.

62 Vgl. Schadek (wie Anm. 12) S. 222.

63 Wie Anm. 36, S. 115 f. Aus Hugs Chronik schöpft G. Mezler (Monumenta historico chronologica
monastica, in: FDA 14, 1881) seine gleichlautende Notiz (S. 148), während er bei der Beschreibung
des Abbatiats von Konrad Frick zwar von Zerstörungen spricht, einen Brand aber nicht erwähnt
(S. 163). Vgl. Mone (wie Anm. 18) S. 669f.

64 Vgl. Mone (wie Anm. 18) S. 670. O. Kohler, Vom Bauernkrieg in unserer Gegend, in: Gerolds
ecker Land 11, 1968/69, S. 79 87, hier S. 83.

65 H. Sussann, Kenzingen im Bauernkrieg, 1889, S. 45 ff.

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