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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
102.1983
Seite: 15
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punkt für die Errichtung eines Territoriums benützt, wie es in anderen Städten
geschah.34

Erst 1462 setzte der erste Ankauf ein. In jenem Jahr entschloß sich der Rat, die
gesamte Grundherrschaft der Abtei St. Märgen um 4 800 fl zu kaufen: d. h. die
nachherigen Vogteien St. Märgen, Wagensteig und Zarten; und er rundete seine
Hoheit im folgenden Jahr durch den Erwerb der Kastvogteirechte von Hans von
Landeck um weitere 1000 fl ab.35 Dreißig Jahre mußten allerdings verstreichen,
ehe sich die Stadt anschickte, die territoriale Lücke zwischen Zarten und dem
Stadtgebiet zu schließen. Zwischen 1491 und 1495 wurden Dorf und Schloß
Kirchzarten von Dietrich von Blumeneck und Konrad von Halfingen erworben;
1493 dann die Gerichtshoheit zu Himmelreich von Martin von Blumeneck; 1499
das Attental als österreichische Pfandschaft von der Abtei St. Peter; schließlich
1502 die drei Erlenhöfe und der Jahrzoll zu Zarten von den Grafen von Fürstenberg
. Diese Käufe machten insgesamt 3 285 fl aus.36

Das Gut Birkenreute, das die Stadt 1462 auch mitzuerwerben trachtete, kam
erst 1556 endgültig in städtischen Besitz für die durch Inflation hochgetriebene
Summe von 4 050 fl.37

Diese Ländereien wurden zwar in einer Verwaltungseinheit zusammengefaßt,
der sogenannten Talvogtei, die bis zum Übergang an Baden 1806 bestehen blieb;
die Gebiete bildeten aber nie ein geschlossenes Territorium; die Stadt unternahm
offenbar keine weiteren Versuche, die empfindliche Lücke bei Ebnet zu schließen.
Dennoch hatte sie mit der Errichtung der Talvogtei die wesentliche Voraussetzung
für die Kontrolle des Dreisamtals und des Zugangs zum Schwarzwald geschaffen.
Dieser sehr bedeutende Erwerb wurde 1495/96 beträchtlich ergänzt durch die
Übernahme der Kastvogteien beider Klöster Oberried. Das Kloster Oberried in
der Stadt hatte die Grundherrschaft im Kappler Tal inne, während das Kloster im
Wald — im St. Wilhelmstal — die gesamte Gemarkung Oberried von Geroldstal
bis auf Hofsgrund kontrollierte.38 Zusammen bildeten diese Territorien einen
großen Block oberhalb Kirchzartens, der zwar nie in die Talvogtei eingegliedert
werden konnte, deren Kastvogteien aber der Stadt einen wesentlichen Einfluß im
Zentrum ihrer Machtinteressen verschafften.

Wie sind nun diese drei getrennten Richtungen der städtischen Territorialpolitik
zu verstehen?

Da Freiburgs Territorialpolitik im ausgehenden Mittelalter kein Einzelfall ist,
mag ein Vergleich mit anderen Städten Aufschluß über Ursachen und Ziele dieser
Politik geben. Anhand ihrer Untersuchung über Lübeck und Zürich hat Elisabeth
Raiser eine Typologie der Hauptentwicklungsphasen städtischer Territorialpolitik
herausgearbeitet. Danach lassen sich fünf Stufen unterscheiden:

— Ausbau der städtischen Allmende und des Waldes (Stadt- oder Feldmark);

— Erwerbungen außerhalb der Stadt von Gütern und Einkünften seitens einzelner
Bürger oder Körperschaften (im Gegensatz zu einer bewußten, vom Rat vorangetriebenen
städtischen Erwerbspolitik);

— Gelegenheitskäufe durch die Stadt (= den Rat) selber;

— Eine zielbewußte expansive Territorialpolitik seitens der Stadt;

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