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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
102.1983
Seite: 19
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machte,46 so brachte die Stadt binnen kürzester Zeit eine nie zuvor gekannte
Summe für Landerwerbe auf. Dieser Umstand mag zunächst den Verdacht erhärten
, daß sich die Stadt vorsätzlich aus ihrer prekären Lage bei der Gefahr zusätzlicher
hoher Verschuldung herauskaufen wollte. Diese Vermutung ist zwar
nicht von der Hand zu weisen, obschon der Kauf von St. Märgen und der von
Herdern verschiedenen Zielen dienten, doch wäre es wohl nicht zum Erwerb der
Klosterherrschaft zu dem Zeitpunkt gekommen, wenn St. Märgen nicht selber in
einer tiefen Finanzkrise gesteckt hätte. 1462 war das Kloster am Rande des Bankrotts
und wurde gezwungen, seine Gläubiger durch sofortige Zahlung zu begleichen
.47

Der Verkauf seiner Grundherrschaft bot den einzig möglichen Ausweg, und die
Stadt zögerte nicht, diese einmalige Gelegenheit wahrzunehmen. Daß St. Märgen
unfreiwillig handelte, ergibt sich aus dem darauffolgenden Rechtsstreit, in dem es
versuchte, das leichtfertig Veräußerte von der Stadt zurückzugewinnen.48 Doch
wollte Freiburg verständlicherweise nicht loslassen. Erst 1490 kam es zu einem
Ausgleich, den ein Freiburger Zunftausschuß vermittelte, wonach der Stadt der
Besitztitel der St. Märgener Ländereien endgültig zugesprochen wurde, doch zugleich
dem Kloster für einige Verstöße gegen seine Privilegien, darunter die widerrechtliche
Aneigung von St. Märgener Liegenschaftsurkunden, eine Schadensersatzzahlung
zugesagt wurde.49

Auch beim Kauf der Kastvogteirechte 1463 nahm die Stadt, wie Wolfgang
Müller überzeugend dargestellt hat, eher eine Gelegenheit wahr, einen unliebsamen
politischen Gegner auszuschalten, als daß sie rein territorialen Zielen gefolgt
wäre. Denn der Vogt, Hans von Landeck, der mit der Stadt wegen bäuerlicher
Ausbürger unter seiner Gerichtsherrschaft im erbitterten Rechtsstreit lag,50
hatte sich mit dem Pfalzgrafen — vielleicht um den Kauf der Grundherrschaft
St. Märgen zu neutralisieren — in einer Fehde verbunden, die auf den Breisgau
überzugreifen drohte. Der Loskauf der Vogteirechte von Hans von Landeck, der
die wichtige Festung Wiesneck bei Kirchzarten kontrollierte, galt daher ebenso
sehr der Abwehr einer augenblicklichen strategischen Gefahr im Kern der städtischen
territorialen Interessen als der längerfristigen Absicherung des noch nicht
konsolidierten Territoriums.51 Es ist ohnehin bemerkenswert, daß die Stadt nach
diesem wohl richtungsweisenden Ansatz dreißig Jahre hat verfließen lassen, ehe
sie die Erweiterung ihres Territoriums wieder aufnahm. Der andauernde Rechtsstreit
mit St. Märgen hatte hier sicherlich eine Bremswirkung. In dieser Zeit ging
die Stadt nun aber energisch daran, ihrer vorrangigen internen Probleme mittels
einer behutsam bewerkstelligten protektionistischen Wirtschaftspolitik Herr zu
werden, die die Territorialpolitik durchaus ergänzen durfte, nie aber deren
Hauptpfeiler werden sollte.

Es wäre jedoch ebenfalls verfehlt zu meinen, daß die 1491 einsetzende und danach
konsequent verfolgte Landerwerbspolitik im Dreisamtal für die Stadt eine
Selbstverständlichkeit war. Gerade dies war sie eben nicht. In seiner für ihre Zeit
recht verdienstvollen Dissertation über die Talvogtei hat Fritz Armbruster der
Politik der Stadt eine radikale Konsequenz zugeschrieben, die zuletzt den Unwillen
und das Mißtrauen König Maximilians auf den Plan gerufen haben soll. Vor

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