Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
102.1983
Seite: 145
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1983/0147
Am 11. Dezember 1811 machte Karl von Baden eine neue Eingabe, jetzt an den
Großherzog Karl. Die früher für Metzger erwirkte Pension sei seit dem Jahre 1808
unterblieben. Der junge Künstler, der kümmerlich in Florenz sein ganz der Kunst
gewidmetes Leben friste, wolle in sein Vaterland zurückkehren. Die schönsten Zeugnisse
seines Lehrers Morghen und alle Zeugnisse der aus Italien zurückkehrenden
Künstler stimmten darin überein, daß der Großherzog einen geschickten Zeichner
und vorzüglichen Kupferstecher seiner Gnade würdigte. Der Großherzog wolle daher
den von seinem Vorgänger bewilligten Gnadengehalt für die verflossenen drei
Jahre anweisen und ihm die Stelle eines Professors der Zeichenkunst an der Universität
Freiburg zukommen lassen, falls er nicht schon andere Verfügungen darüber
getroffen habe. „Wie wichtig wäre es für die Universität Freiburg, einen Professor
der Zeichenkunst zu haben und wie glücklich würde dieser so sehr empfohlene
Künstler sich achten." Auch seine übrigen ausgebildeten Kunstkenntnisse würden
für den Staat die schönsten Früchte tragen.

Abb. 5. Karl von Baden
Zeichnung aus dem Nachlaß
wohl von J. B. Metzger
(zu S. 153).

Abb. 6. Raphael Santi
Madonna Tempi
Alte Pinakothek München
(zu S. 147 ff.).

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