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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
102.1983
Seite: 209
(PDF, 33 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1983/0211
sein gebührendes Opfer auf den Altar Zue legen willig darzue genaigt Zue sein.
Actum den 29sten Martii 1637."

1637 fand also die erste schriftlich belegte Urbansprozession in Herdern statt. Es
gibt nun zwei Auslegungsmöglichkeiten: Man könnte annehmen, die Prozession sei
älter, und 1637 sei nur in aller Form die Teilnahmepflicht der Rebleute dokumentiert
worden, oder man könnte aus der Schlußformel „actum 1637 — geschehen
1637" herauslesen, daß man es hier mit der Beurkundung von etwas Neuem zu tun
hat. Für letzteres spricht unter anderem die Tatsache, daß damals im Dreißigjährigen
Krieg zahlreiche Bittprozessionen ins Leben gerufen wurden.16

Fassen wir den Inhalt zusammen, der sich hinter den umständlichen Formulierungen
verbirgt: Zum unten gesetzten Datum, also dem 29. März 1637, bittet die Rebzunft
den heiligen Urban um seinen Schutz und gelobt, alljährlich am Urbanstag in
Herdern am Gottesdienst und einem Umgang teilzunehmen, und zwar mit ihren
Stangen und Kerzen. Die Urbansbüste und die Fahne17 gehörten also zu dieser Zeit
noch nicht zur Ausstattung. Im Text steht außerdem, die Herdermer Gemeinde solle
den Rebleuten helfen, den Umgang mit aller Andacht zu zieren. Soll das bedeuten
„durch ihre Andacht zieren" oder ist das festliche Schmücken der Häuser und
Altäre entlang des Prozessionswegs gemeint, wie es heute noch üblich und wichtig
ist?

Zu letzterem Kapitel des festlichen Schmückens gibt es Akten aus der jüngeren
Vergangenheit.18 Die Stadt Freiburg stellte für die Urbansprozession nämlich unentgeltlich
Birken und Tannengrün aus dem Stadtwald zur Verfügung. Mit Recht,
könnte man sagen, denn die Stadt hat die Rebzunft beerbt und also die Verpflichtung
übernommen, für die Fortsetzung der kirchlichen Feierlichkeiten im Sinne der
Zunft zu sorgen. Ein Jurist könnte aus der obigen Formulierung von 1637 allerdings
auch herauslesen, das Schmücken sei ausdrücklich Sache der Herdermer Pfarrgemeinde
. 1904 wurde die Lieferung für das Urbansfest durch das Städtische Forstamt
auf 70 Birken und drei Wagenladungen Tannenreis festgesetzt. 1919 wurde die
Bezugsberechtigung der Pfarrei Herdern19 in Frage gestellt. Der Holzmacher- und
Fuhrlohn sollte von der Pfarrgemeinde bezahlt werden. Es blieb aber schließlich
beim alten, bis im Dritten Reich erneut geprüft wurde, ob sich hier nicht eine Sparmöglichkeit
für die Stadt eröffne.

In diesen Akten aus dem 19./20. Jahrhundert geht es außerdem um Triumphbögen
, Springbrunnen, die an Hydranten angeschlossen wurden, um Böllerschießen
und um den Prozessions weg, der wegen der Straßenbahn in der Zähringer- (heute
Habsburgerstraße) und in der Stadtstraße problematisch wurde, bis er schließlich so
gewählt wurde, daß es keine Kollisionen mehr gab.

Zurück zum Anfang, den wir bei den Erinnerungen des Max Ries genommen
haben. Er war als letzter Rebmann Fahnenträger der Zunft zur Sonne. Er waltete
seines Amtes in feierlicher Weise unter Anwendung eines militärischen Zeremoniells
. Zu seiner Aufmachung gehörte zum Beispiel ein Degen, in Erinnerung daran,
daß Zunftmitglieder Waffen tragen durften. In diesem Zusammenhang erzählt Max
Ries eine köstliche Anekdote: 1947, „als wir noch die Franzosenherrschaft hatten",
sei er zum ersten Mal nach dem Krieg wieder als Vertreter der Rebzunft zur Fronleichnamsprozession
in die Stadt gegangen, im althergebrachten Kostüm mit dem

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