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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
104.1985
Seite: 63
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Oberstzunftmeister wurde. Auch nach 1392 konnte er bis zu seinem Ableben seine
Ratstätigkeit fortsetzen. Er bekleidete noch dreimal das Oberstzunftmeisteramt
und viermal einen Zunftsitz. Bald nach 1404, als er zum letzten Mal Oberstzunftmeister
geworden war, muß er verstorben sein, denn im Gewerftbuch 1406 wird nur
noch seine Witwe, die Fryin genannt, die das ansehliche Vermögen von 200 Mark
Silber versteuerte.35 Ab 1407 erscheint dann sein Vetter Heintzman Frye als Zunftmeister
der Schneider.

Hanman Frye gehörte zu einer wohlhabenden und angesehenen Familie, die seit
Beginn des 14. Jahrhunderts in Freiburg eine Rolle spielte. Sein Vater Heintzman
Frye wurde als Oberstzunftmeister und Mitglied der angesehenen Gauchgesellschaft
genannt, in der auch Hanman Frye 1384 als Mitglied und Dreier
erscheint. 1389 ist er zusammen mit seinem Mitgenossen in der Gauchgesellschaft,
Conrat von Biengen, Testamentspfleger des Clewi Messerer. Für sein großes
Ansehen spricht, daß er 1396 zusammen mit mehreren Adligen als Schiedsrichter
auftritt und 1403 als Beisitzer eines österreichischen Mannentags in Freiburg
erwähnt wird.36

Er dürfte sein Vermögen als wotman, d. h. Tuchhändler erworben haben, denn
nach seinem Tode wird seine Witwe Claranna als wotfrau erwähnt.37 Die Familie
erscheint noch bis in die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts in Freiburg, doch Hanman
und sein Vater Heinzman dürften die bedeutendsten Vertreter dieses Geschlechts
gewesen sein.

c) Die Kaufhausherren, Münsterbaupfleger und Spitalpfleger

Ein Großteil der umfangreichen Verwaltungsaufgaben mußte an spezielle Ratsausschüsse
, die sogenannten Ratsämter, delegiert werden. Das betraf vor allem die
Bereiche der Finanzverwaltung, Bausachen, Rechtssachen, Aufsicht über die
Gewerbe und den Markt, die Verwaltung von Münster, Spitälern und Klöstern.
Diese Ratsämter blieben dem Rat unterstellt und mußten ihm jährlich Rechenschaft
ablegen. Sie wurden durchwegs mit Ratsmitgliedern besetzt. Die Zahl der Ratsämter
wechselte nach Bedarf, im Jahre 1378 werden 18 Ratsämter erwähnt. Jedes
Ratsmitglied war verpflichtet, mindestens zwei Ratsämter zu übernehmen; wenn es
ablehnte, mußte es die hohe Strafe von 5 lb. bezahlen.38

Die Bedeutung der Ratsämter ist unterschiedlich. Sie unterscheiden sich nach
ihrer Bedeutung für das städtische Gemeinwesen, dazu kommen die Anforderungen
, die an ihre Amtsinhaber gestellt werden. Neben geistigen und verwaltungstechnischen
Fähigkeiten mußte, je nach Umfang des Arbeitsbereiches, eine gewisse
Abkömmlichkeit gegeben sein, die sich nur wohlhabende Leute leisten konnten.
Weiterhin war ein gewisses Ansehen der Person Voraussetzung, wie aber auch
andererseits das Amt selbst soziales Ansehen verlieh. Von den obigen Merkmalen
ausgehend, läßt sich nunmehr eine grobe Unterscheidung der wichtigen und angesehenen
Ämter von den eher „durchschnittlichen" durchführen.

An erster Stelle ist hier das Amt der 6 Kaufhausherren zu nennen, das 1390 die
beiden Dreier, die der stette gut in nement und usgebent und über den saltzhof und
über die tröge in dem kouffhus ersetzten. Sie besaßen nicht nur die gesamte Finanzverwaltung
, sondern ihnen unterstand im Kaufhaus, dem zentralen Handels- und

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