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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
104.1985
Seite: 80
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Art. 37 Bei Schimpfen, Schlägerei, Behexung, Schädigung durch Schuldenmachen
, Mißständen: Einsperrung, Verbannung aus Werk und Wohnung, Lohneinzug
, bürgerlicher Schadenersatz.

Art. 39 Zur Ausführung der richterlichen Anordnungen steht eine „Betriebspolizei
" von fünf Wachtmeistern zur Verfügung.

Art. 40 Verurteilte haben Berufungsrecht beim Bürgermeister von Mäcon, der
gleichzeitig Seneshall (leitender königlicher Beamter von Lyon) ist. Er kann das
Urteil korrigieren, reformieren.

Art. 44—48 Maßnahmen zur Gleichschaltung der Picards, die den Transport
unter Tage besorgen, zeitlich mit den Hauern und umgekehrt: Die Hauer müssen
kurz vor Arbeitsbeginn mit den ihnen zugeteilten Picards sich vor dem Grubeneingang
treffen, wo sie gleichzeitig ihre Kerzen (für die Grubenlampen) empfangen.
Dann erfolgt der Befehl zum Einfahren ins Bergwerk.

Wer zu spät kommt, erhält keine Kerze an diesem Tag, darf also nicht einfahren.

Art. 51 Pünktlichkeit beim Einnehmen der Mahlzeiten. Wer zu spät kommt,
erhält kein Essen bzw. muß es selbst bezahlen.

Picards dürfen ohne Beurlaubung durch den „Gouverneur" oder den Bergmeister
(Steiger), bei 5 sh Strafe die Bergwerksgrenze während der ganzen Zeit ihres
Arbeitsvertrages nicht verlassen, weder an Werk- noch an Feiertagen.

Art. 59 Geldstrafen nach Gutdünken für solche, die frech genug, in die Häuser,
wo sie essen und schlafen, der Liebe dienende Frauen hereinlassen oder sie dort
halten.

Es herrschte also in den Betrieben eine klare, strenge Arbeitsordnung, die auch
notwendig war, um Störer auszuschließen und um Leerlauf zu vermeiden. Die
Picards wurden dabei durch das generelle Ausgangsverbot härter betroffen. Das
scheint in den gemachten Erfahrungen begründet zu sein. Dadurch war aber kaum
ein Kontakt mit der einheimischen Bevölkerung möglich.

De Man weist nach, daß die Grubenunternehmungen Coeurs hauptsächlich Verluste
einbrachten. Er ließ anscheinend langsam arbeiten, hatte niemals mehr als 200
Mann einschließlich der Hilfsarbeiter. Während seiner Pacht wurde der Stollen
„Grand Voyage" nur etwa 20 Meter vorgetrieben.10 Man hoffte auf Goldadern zu
stoßen. De Man hält Coeurs Grubenunternehmungen für ein geplantes Alibi seines
Reichtums. Damit konnte er sich leichter dem Verdacht entziehen, Silbergeld illegal
in die Levante auszuführen. Das war ein höchst einträgliches Geschäft, da man
dort mit diesem Silber Gold zum halben Preis einkaufen konnte. In seinem Prozeß
wurde ihm das besonders angerechnet.

Auch Dauvet, der die Gruben Coeurs 13 Monate verwaltete, stellte am Ende
einen Verlust von 2200 Pfund fest. Ihm nachfolgende Pächter kamen ebenfalls in
die roten Zahlen. Ebenso erging es den Kindern Coeurs, die die Gruben nur zum
Teil betrieben, sie bald stillegten und verfallen ließen.

Es war also, trotz guter Bergordnungen und kapitalkräftiger Unternehmer, nicht
einfach, im französischen Bergbau des 15. Jahrhunderts zum Erfolg zu kommen.
Im Grunde kam es auf die Tüchtigkeit der Fachleute an, auf ein ergiebiges, günstiges
Metallvorkommen und auf einen annehmbaren, vom König festgelegten Silberund
Goldpreis.

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