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Die Sonntagsschule
Sie war eine schon im 18. Jahrhundert eingeführte Wiederholungsschule für schulentlassene
Knaben und Mädchen. Die von Maria Theresia im Jahre 1774 erlassene
Schulordnung verankerte sie gesetzlich in Vorderösterreich. Sie verpflichtete den
Lehrer, nach dem Nachmittagsgottesdienste in der ordentlichen Schule, vornehmlich
im Sommer, unter Aufsicht des Pfarrers zwei Wiederholungsstunden für
junge Leute, bis sie das 20. Jahr erreicht haben, zu halten, damit sie dort die Epistel
und das Evangelium des Tages vorlesen hören, sich im Lesen, Schreiben und auch
im Rechnen üben, folglich sich befleißigen, daß sie das Erlernte wieder auffrischen
und im Gedächtnisse behalten. Das XIII. Organisationsedikt vom 13. Mai 1803 ließ
diese Bestimmung in ihren Grundzügen bestehen; die Verordnung von 1834 und die
Gesetze der Jahre 1835 und 1864 bestätigten sie. Das Schulgesetz vom 8. März 1868
aber rüttelte am Bestand der Sonntagsschule. Es bestimmte, daß sie nur noch auf
Verlangen der Gemeindeangehörigen weiter zu führen sei. Die Gesamtheit der Bürger
Ebringens stimmte zwar für die Beibehaltung; die Schule war aber in ihren
Grundfesten erschüttert. Die Kirche rettete sie vor ihrem Untergang; sie wandelte
sie in die sogenannte Christenlehre um, die konfessionellen Charakter hatte und bis
in die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg bestand.
Die Industrie- oder Nähschule
Sie war die Vorgängerin der heutigen Handarbeitsschule. Eine Anordnung des
Landamtes Freiburg rief sie im Jahre 1817 ins Leben. Sie hatte die Aufgabe, die
Mädchen in den Winterhalbjahren in den zu ihrem künftigen Fortkommen nötigen
weiblichen Arbeiten heranzubilden. Ein Gemeindebeschluß verpflichtete die einheimische
ledige Maria Gutgsell, den Unterricht zu erteilen und als Lehrlohn bei jeder
Schülerin einen Gulden zu erheben. Nach einer Prüfung am Ende des Schuljahres
drückte der Dekan viele Zufriedenheit über die gefertigten Arbeiten aus, er mußte
aber vernehmen, daß nur wenige Mägdchen den Unterricht besucht hatten, weil die
Eltern die Bezahlung scheuten. Der Ortspfarrer machte daher den Vorschlag, die
Lehrerin aus der Gemeindekasse, und zwar mit nicht viel über und nicht viel unter
20 Gulden zu stipulieren. Vogt Linsenmayer glaubte, daß 18 Gulden höchstens für
einen so kurzen Winterkurs Belohnung gxenug seien. Sein Vorschlag fand die Billigung
des Landamtes.
In den folgenden Jahrzehnten wechselte die Gemeinde häufig ihre Handarbeitslehrerinnen
. In den Jahren 1858 bis 1865 versah den Dienst die ledige Berta Mayer,
eine Tochter des Hauptlehrers Moritz Mayer. Sie mußte sich mit einer Jahresvergütung
von 16 Gulden, ihre Nachfolgerin Maria Herth sogar mit 12 Gulden begnügen
. Wesentlich höhere Bezüge wurden erst um die Jahrhundertwende vergütet; sie
folgten landesherrlichen Verordnungen, die auch bestimmten, daß der Unterricht
ganzjährig erteilt und die Lehrerinnen fachlich herangebildet werden müßten.
Schulprüfungen stellten den jeweiligen Kenntnisstand der Klassen fest. Hauptlehrerin
Ernestina Dietrich von Freiburg spendete ihrer Kollegin Katharina Herth
im Jahre 1883 hohes Lob mit den Worten: Die Leistungen der Schülerinnen kann
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