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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1986/0088
In den folgenden Abschnitten wird nun die Zusammensetzung des neuen Rats festgelegt
. Seine 24 Mitglieder sollten je 6 Vertreter des Adels und der Kaufleute, dann
aber 12 Vertreter der Handwerker und Zünfte umfassen, darunter 6 Zunftmeister und
6 weitere die usser inn dartzü sollent erkossen werden.

Die Hälfte der 24 Ratssitze sollte grundsätzlich Adel und Kaufleuten vorbehalten
sein; falls eine der beiden Gruppen ihre ihnen zustehenden Sitze nicht zu besetzen
vermöge, dann sollten die fehlenden aus der andern Gruppe ergänzt werden. Absicht
des Landesherrn war es, den Adligen und Kaufleuten die Hälfte der Ratssitze zu garantieren
. Auch die fehlenden Räte sollten keinesfalls aus der Gruppe der Zünfte ergänzt
werden, um eine Majorisierung des Rats durch die Zünfte unmöglich zu
machen.

Der Bezug auf Herzog Leopolds Urkunde vom 1392 ist deutlich. Damals war
den Zünften im 48köpfigen Rat die Hälfte aller Ratssitze zugestanden worden.11
Neben den Zunftmeistern mit ihrem Oberstzunftmeister (18 Sitze) konnten sie weitere
6 Ergänzungsräte aus ihren Reihen stellen. Adel und Kaufleuten wurden zwar
je 12 Ratssitze zugestanden, die sie jedoch schon bald nicht mehr vollzählig besetzen
konnten. In den Jahren 1445 bis 1453 schwankte die Zahl ihrer Ratssitze zwischen
6 und 15; der Durchschnitt betrug nur 10 Sitze! Zwar hatte Herzog Friedrich
den Zünften 1435 das Zugeständnis gemacht, daß sie, falls die Adligen und die
Kaufleute ihre Sitze nicht besetzen könnten, sie mit zünftigen Ratsherren ergänzen
könnten. Obwohl die Zünfte weiterhin nur 18 Zunftmeister und 6 Ergänzungsräte
entsandten, bedeutete es jedoch bei der zurückgehenden Zahl der Vertreter des
Adels und der Kaufleute eine zünftige Mehrheit im Rat. Da die Beschlüsse nach
dem Mehrheitsprinzip gefaßt wurden, war die politische Dominanz dieses Gremiums
durch die Zünfte gesichert.

Um sicherzustellen, daß die schrumpfenden Gruppen des Adels und der Kaufleute
weiterhin die Hälfte des Rats besetzen konnten, mußte somit das reichlich große Ratsgremium
von 48 auf 24 Mitglieder reduziert werden. In den Abschnitten 9 und 10
wurde der Vorschlag gemacht, entweder die bestehenden 18 Zünfte völlig abzuschaffen
oder aber sie so zu vermindern, daß nicht mehr als 6 Zünfte übrigblieben, die
ihre Zunftmeister als Vertreter in den Rat entsenden sollten.

Sechs weitere Vertreter des Zunftbürgertums sollten aus beliebigen Zünften genommen
werden, die der rat bedunckt, das jor die nutzsten und besten dartzü sin.

Da jede der 18 Zünfte seit 1392 jährlich ihren Zunftmeister in den Rat entsenden
und dort ihre Interessen vertreten lassen konnte, hatte sich in den vergangenen Jahrzehnten
eine bemerkenswerte Verschiebung ergeben.

War die Gesamtzahl der Zünftigen von 1526 im Jahre 1390 um 24,4 % auf 1153
im Jahre 1450 zurückgegangen, so fiel dieser Rückgang in einigen Zünften noch dramatischer
aus. So büßten die Zünfte der Schuhmacher, Wirte, Tucher, Merzler und
Müller bis zur Hälfte ihres Mitgliederbestands ein!

Besonders hart betroffen waren die zahlenmäßig kleinen Zünfte wie die Kürschner,
Wirte, Merzler, Fischer und Müller, deren Mitgliederzahl erheblich unter 50 gesunken
war, während die der durchschnittlichen Zünfte zwischen 50 und 100 lag. Damit
war es für die genannten Zünfte fast unmöglich geworden, ihre Aufgaben im Bereich
der Stadtverteidigung und des Feuerlöschwesens sinnvoll auszufüllen. Als die Zünfte

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