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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1986/0092
II.

Die Untersuchung der beiden landesfürstlichen Verhandlungsentwürfe hat ergeben,
daß weniger die speziellen Freiburger Probleme als die Sorge um innere Sicherheit
und Stabilität die Leitgedanken des Landesfürsten gewesen sind. Die Politik Albrechts
VI. ist noch nicht wissenschaftlich untersucht worden, und auch die Biographie
dieses sprunghaften und umstrittenen Habsburgers steht noch aus.20 U. Keßner
hat nirgends ein ähnlich energisches Eingreifen Albrechts im südwestdeutschen
Raum feststellen können, und auch der Krieg mit den schwäb. Reichsstädten um die
Herrschaft Hohenberg läßt nicht auf eine prinzielle Städtefeindschaft schließen.21
Weniger bekannt ist, wie Herzog Albrecht — den Titel eines Erzherzogs führte er erst
seit 1453 — wenige Jahre vor der Freiburger Ratsänderung in die inneren Verhältnisse
der zähringischen Schwesterstadt Freiburg im Uchtland (Schweiz) eingegriffen hat.
In einem knappen Exkurs soll Herzog Albrechts Eingreifen in Freiburg im Uchtland
(um Verwechslungen zu vermeiden, gebrauche ich die französische Form) untersucht
werden. Dabei geht es nicht um eine ausführliche Darstellung der Fribourger Vorgänge
— sie wurden bereits gründlich untersucht22 —, sondern wir wollen unser besonderes
Augenmerk auf mögliche Parallelen richten, um die landesfürstliche Politik
schärfer fassen zu können.

Die Stadt Fribourg, wie ihre breisgauische Schwesterstadt eine Zähringergründung,
war bereits 1277 durch Kauf an das Haus Habsburg gekommen und war der westliche
Vorposten des habsburgischen Besitzes im Gebiet der heutigen Schweiz. Im Süden
grenzte ihr Gebiet an einen bedrohlichen Nachbarn, die Herzöge von Savoyen, deren
Herrschaftsgebiete vom Mittelmeer bis zur Waadt reichten, im Nordosten lag die
Konkurrentin Bern, seit 1353 Mitglied der Eidgenossenschaft.23 Die Niederlage der
Habsburger bei Sempach 1386 hatte Fribourg den Verlust der territorialen Erwerbungen
im Simmental und am Bieler See eingetragen, und nach dem Verlust des Aargaus
1415 war Fribourg isoliert und konnte nicht auf die Unterstützung des entfernten Landesherrn
hoffen. Nun war die Stadt immer mehr in eine schwere Krisensituation
geraten.

Die Isolierung und Umklammerung hatte die Bürgerschaft in zwei Parteien gespalten
. Auf der einen Seite die Parteigänger Savoyens, zu denen die einflußreichsten
Ratsherren zählten sowie die Schicht der vornehmen Grundherren und Händler, auf
der anderen Seite die Anhänger Österreichs, die ihren Schwerpunkt in der einfachen
Stadtbevölkerung und beim Landvolk hatten. Dazu kam die spezifische Eigenart der
Fribourger Ratsverfassung. Während in Freiburg i. Br. der Rat nur aus einem
48-köpfigen Gremium bestand, gab es in Fribourg mehrere Ratsgremien mit verschiedenen
Funktionen, die zudem gegeneinander konkurrierende Gewalten bildeten.
Schultheiß und Kleinem Rat oblag die eigentliche Geschäftsführung, und sie wählten
auch den Großen Rat der 200, der als Vertretung der Bürgerschaft fungieren sollte.
Zwischen diese hatte sich im Laufe der Zeit ein Rat der 60 als Wahl- und Aufsichtsbehörde
geschoben; nur Schultheiß, Kleinem Rat und dem Rat der 60 stand die Befugnis
zu, Verordnungen zu erlassen. Die Zünfte spielten im politischen Leben jener
Zeit keine Rolle; die Stadt war in 4 Stadtteile eingeteilt, an deren Spitze 4 Venner
standen, ursprünglich wohl nur die Führer der Militärkontingente, später aber wich-

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