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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1986/0094
er die juristischen Rahmenbedingungen des Verfahrens wie klag, antwort, widerred
und nachred für alle Beteiligten beachtet habe.

Er äußert dann, fast zaghaft, die Hoffnung, daß die getroffenen Entscheidungen
umb künftig gut wesen und gemainen nutz sowohl der Herrschaft Osterreich wie den
Fribourger Untertanen dienen mögen.26 Um die Gefahr gewaltsamer Unruhen einzudämmen
, soll niemand sich heimlich versammeln. Und sunst sullen sie dhainen
heimlichen rat noch sambnung haben und all sachen vor unsern haubtman, schult-
haissen, reten und vennern gehandelt und nicht verheiliget oder besundert werden.

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Nachdem der Landbrief am 22. Oktober 1449 den Bürgern und dem Landvolk bekanntgegeben
worden war, griff der Herzog handstreichartig in die Ratsbesetzung ein
und ließ alle Räte festnehmen. Alle Räte bis auf vier, die Anhänger Österreichs waren
, wurden abgesetzt und auf Befehl des Herzogs wurde aus fünfzig von ihm vorgeschlagenen
Bürgern ein neuer Rat gewählt. Die abgesetzten Räte waren alle in den
Beschwerden der Bauern schwer belastet worden und galten zudem als Anhänger Sa-
voyens. Zum neuen Schultheiß wurde der elsäßische Adlige Dietrich von Münstrol
und zum Stadthauptmann Thüring von Hallwyl aus aargauischem Adelsgeschlecht ernannt
, die beide mit außergewöhnlichen Vollmachten amtierten. In der Stadt herrschte
nun der permanente Ausnahmezustand; die Ratsbeschlüsse wurden unter aus-
nahmsweisem Zuzug von 15 Mann aus jedem Quartier gefaßt. Albrecht VI. hatte de
facto die geltende Ratsveriassung außer Kraft gesetzt. Fünf der abgesetzten Räte, vermutlich
die Häupter der savoyardischen Partei, wurden nach Freiburg i. Br. gebracht
und im Dominikanerkloster interniert, bis sie im Frühjahr des folgenden Jahres gegen
1000 fl. Lösegeld wieder die Freiheit erlangten.28

Am 4. November 1449 verließ der Herzog wieder die Stadt und nahm eine ganze
Menge Silbergeschirr mit, das er vermutlich bei den abgesetzten Räten beschlagnahmt
hatte, Thüring von Hallwyl und Dietrich von Münstrol konnten nach dem Abzug
des Herzogs die innenpolitische Lage nicht länger beherrschen. Bereits bei der
nächsten Ratswahl setzte sich die savoyardische Partei erneut durch und wählte Dietrich
von Münstrol nicht mehr zum Schultheißen. Auch die Bestimmungen des Landbriefs
konnten nicht mehr durchgesetzt werden, und die alten Konflikte brachen in
neuer Schärfe aus.

Ein Schiedsgericht, das sowohl aus Vertretern der Städte Bern und Solothurn als
auch aus Vertretern der Herrschaft Osterreich bestand, versuchte vergeblich, in der
von wilden Parteikämpfen und Gewalttaten heimgesuchten Stadt eine gütliche Einigung
zu erreichen.

Am 4. März 1450 trat Herzog Albrecht bei einer Neuaufteilung der habsburgischen
Herrschaftsgebiete die Stadt an Herzog Sigmund ab. Seine Bemühungen, in Fribourg
die inneren Konflikte beizulegen, waren völlig gescheitert, und wenige Jahre darauf
unterwarf sich die Stadt dem Herzog von Savoyen (1452), bis sie 1476 der Eidgenossenschaft
beitrat.

Die leidvollen Erfahrungen in einer von Gruppenkonflikten zerrissenen Stadt wie
Fribourg hatten sicherlich den Erfahrungshorizont Albrechts VI. geprägt. Die Förderung
bürgerlicher Eintracht, die Stärkung der Stellung des Rats gegenüber Partikularinteressen
und der Ausgleich der verschiedenen Gruppen innerhalb der Ratsverfas-

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