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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1986/0143
und bildete einen zusätzlichen Anreiz, die neue Siedlung an diese Stelle zu legen.
Als Friedrich von Osenberg 1350 die Rechte der Stadt erweiterte, legte er fest, daß
der Bezirk der Stadtfreiheit bis zu dem Krütze an dem Ladhofe gelten sollte.56 Der
Ladhof gehörte also zum Rechtsbereich der Stadt, obwohl er außerhalb der Mauern
lag.57 Über die Bedeutung des Ladhofes für Stadt und Marktverkehr lassen sich
nur schwer Aussagen treffen. Theoretisch verfügte Kenzingen über eine Schifffahrtsstraße
nach Freiburg und Straßburg, wobei besonders zur elsässischen
Bischofsstadt vielfältige Beziehungen existierten. 1352 bestätigte Markgraf Heinrich
von Hachberg als Stadtherr Rechte und Freiheiten. Dabei wurde auch vereinbart
, daß ein Wehr, das für eine vom Ladhof aus etwas flußaufwärts gelegene
Mühle das Wasser staute und bei niedrigem Pegel eine ausreichende Wasserführung
gewährleistete, nicht beschädigt werden durfte. Zudem durch das vorgenant wur
sullent ouch drü verlöcher gan hinant hin, als sie bishar gewesen sint.™ Diese
„Schiffslöcher" gewährleisteten die Durchfahrt der Schiffe zum Ladhof. Der bis
zur Mitte des 14. Jahrhunderts vermutlich vorhandene Schiffsverkehr wird kaum
überregionale Ausmaße erreicht haben und kam wohl spätestens im Laufe des
15. Jahrhunderts zum Erliegen, als der Wasserspiegel der Flüsse sank. Die Wasserführung
war auch jahreszeitlichen Schwankungen unterworfen. Während sie im
Frühjahr nach der Schneeschmelze über dem Jahresdurchschnitt lag, führte die Elz
im Herbst und Winter eher weniger Wasser. Die Bedeutung der Schiffahrt für Kenzingen
darf nicht überbewertet werden, da sich außer den angeführten Zeugnissen
keine weiteren Belege für einen Schiffsverkehr finden. In späterer Zeit wurde das
Gebiet um den Ladhof als Gärten genutzt.

Die finanzielle Leistungsfähigkeit seiner Stadt war für den Stadtgründer
äußerst entscheidend, zumal in dieser Zeit der Adel unter chronischem
Geldmangel litt. Da die Finanzkraft einer Stadt mit ihrer Einwohnerzahl korrelierte
, boten viele Stadtrechtsbestimmungen Anreize für die Ansiedlung neuer Bewohner
. Bürger und Einwohner der Stadt erhielten beispielsweise auf dem Kenzin-
ger Markt sowie für alle Waren und Güter, die sie zum Ladhof beförderten, Zollfreiheit
.

Eine der wichtigsten Einnahmequellen der Üsenberger als Stadtherren war sicherlich
der sogenannte hofstat zins oder herrn zins.59 Wer in der selben vesti Kenzingen
wonen wölti und ein hus buwen wölti, der sblte fünfzig füsse an der lengi und dris-
sig füsse an der breiti ze ein hofstat nemen und solti den vorgenanden Rädolf her-
ren von Osenberg, und allen sinen erben ein Schilling Pfenninge gewonlicher münz
ierlich ze sant mortis mes von ieder hofstat ze rehtem zinse geben.™ Die einzelnen
Grundstücke wurden nicht mit exaktem Hofstättenmaß ausgegeben bzw. verkauft,
sondern das Maß diente nur als Berechnungsgrundlage, so daß das Kloster Tennenbach
von einem Haus, das ein hofstat und ein sehsteil einer hofstat ist, Hofstätte
n z i n s bezahlen mußte.61 Ebenso zahlte das gleiche Kloster 1322 für ein großes
Haus, das insgesamt vier Hofstätten umfaßte, vier Schilling ad tabulam domino de
Osenberg... in festo beati Martini.61 Zinstag war auch hier, wie so oft im Mittelalter
, der Martinstag. Der Zins wurde an die hoffstat tafel bzw. tafelhus ze Kenzingen
gerichtet.63 Dabei war völlig unerheblich, ob ein Grundstück mit Haus,
Scheune oder anderen Gebäuden bebaut war.64 Für die korrekte Bezahlung des

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