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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1986/0149
Kenzingen, einen jährlichen Zins den erbern weltlichen priestern, dem lütpriester,
den cappellanen ze Kentzingen ze der lütkilchen, ze dem obern und dem undern spi-
tal. . . und zweien priestern ze alten Kentzingen,117 Rund eineinhalb Jahrhunderte
nach der Stadtgründung waren also jeweils ein Priester in der Peters- und Georgskirche
tätig.

Als das Andlauische Frauenkloster 1344 seine Güter im Dorf an die Stadt Kenzingen
verkaufte,118 behielt es sich ausdrücklich das Patronatsrecht und somit das
volle Verfügungsrecht über die St. Peterskirche vor.119 Beispielsweise lag die
Besetzung der Priesterstelle in der Hand Andlaus, ebenso die Verfügung über die
zur Kirche gehörenden Güter (Wittum) und Abgaben. Das Patronatsrecht war an
Haus und Hofstatt gegenüber der Georgskirche gebunden, die beide ebenfalls vom
Kauf ausgenommen waren. Das in erster Linie wirtschaftliche Interesse des
Klosters an der Kirche kommt in einer weiteren Passage deutlich zum Ausdruck, in
der Andlau auch die zur Kirche gehörenden Güter, Rechte und Einkünfte für sich
in Anspruch nahm. In gleicher Weise verfuhr das Kloster mit den im selben Jahr
verkauften Gütern zu Endingen. Auch hier behielt es sich die Patronatsrechte über
die St. Peterskirche zu Endingen mit allen dazugehörenden Gütern, Rechten und
Einkünften vor.120 Der ehemals zusammenhängende Besitz des Klosters Andlau
wurde zersplittert, die zum Hof gehörenden Güter gelangten zunächst an die Stadt,
wohingegen die Kirchen beim Kloster verblieben. Das Kloster erfreute sich allerdings
nur noch wenige Jahre dieses Besitzes. 1373 verkaufte es den Freiburger Johannitern
curiam nostram dominicalem sitam in veteri villa Kenzingen prope eccle-
siam Petri. . .I21 Eindeutig läßt sich nicht klären, ob dieser mit dem 1344 an die
Stadt verkauften Hof identisch war. Als 1350 die Stadt Kenzingen Teile der ehemaligen
Andlauischen Güter an Kloster Wonnental verkaufte, gehörte dazu auch die
trotte und den Kerr (Keller), der man sprichet der Eptischenen trotte, wobei das
Haus ausdrücklich bei der Stadt verblieb.122 Vielleicht ist hier ein Teil des Herrenhofs
gemeint. So wäre es durchaus möglich, daß dieser wieder kurzzeitig vor 1373
an Andlau gelangte. Andererseits könnte es sich um das beim Verkauf 1344 vorenthaltene
Haus mit dazugehöriger Hofstatt gehandelt haben. Die Lokalisierung dieses
Hofes als bei der St. Peterskirche gelegen würde besonders auf die nun erlangte
Verfügungsgewalt der Johanniter über das Gotteshaus hinweisen. So überrascht es
nicht, wenn 1493 ecclesia sancti Petri extra muros opidi regiturper Johannitas, die
Peterskirche also, den Johannitern inkorporiert war. Durch Kauf und anschließender
Inkorporation gelangten nicht nur der ganze Kirchenbesitz und alle dazugehörigen
Einkünfte sondern auch das Pfarrbenefizium an die Johanniter. Die Kirche,
1494 noch Pfarrkirche,123 war auch für die Johanniter vor allem durch die mit ihr
verbundenen Einnahmen interessant. Zu Ende des Mittelalters wurden in der Kirche
Gottesdienste durch den Statthalter der Johanniter in Kenzingen abgehalten.
Da es offensichtlich mehrmals passierte, daß er mess da solt han unnd nit eyn
dyener hett,124 der die Mesnerdienste ausführte, errichteten die Johanniter ein Haus
bei der Kirche für einen Bruder, der die Kyrch früw und spät belut, Sie verwar und
eynem priester zur mess dyen. Für seinen Unterhalt erhielt er mehrere Güter, die er
wohl selbst bestellte.

Die Georgskirche befand sich über die Stadtgründung hinaus in der Hand

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