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des Klosters Einsiedeln. Als Einsiedeln 1353 den Hof Riegel, den Wein- und Kornzehnt
zu Riegel und Endingen, die Höfe zu Schelingen, Ebnet und Eschbach und
den Großzehnt zu Teningen um 1310 Mark Silber an den Freiburger Bürger Johannes
Malterer verkaufte, behielt es sich den Acker vor, zu welchem die Kirchensätze
zu Riegel, Schelingen, Teningen, St. Georg in Altenkenzingen und die St. Konradskapelle
im Fronhof zu Riegel gehörten.125 Das Kloster konnte also weiterhin über
die Georgskirche und die dazugehörigen Rechte, Güter und Einnahmen verfügen.
Noch 1467 hatte der Abt des Klosters das Präsentationsrecht inne, konnte also die
vakante Pfarrstelle besetzen.126 Nur 16 Jahre später verkaufte Einsiedeln seine verbliebenen
breisgauischen Rechte und Besitzungen. Waren zuvor bereits Burg, Dorf,
Mühle, Hof, Leute, Vogteien, Gerichte, Drittel und Fälle zu Riegel an die Grafen
von Tübingen-Lichteneck gekommen, so veräußerte nun 1483 Einsiedeln die andere
Hälfte, die St. Georgskirche zu Altenkenzingen und die Kirchen zu Teningen,
Endingen, Schelingen und Riegel an das Kloster Ettenheimmünster.127
Mit der Verfügungsgewalt über beide Kirchen waren umfangreiche Einnahmen
verbunden. Beispielsweise gingen an St. Peter: ein sehster roggen geltes,
einen som wisses wines, ein ome wins, zwen Cappen . . ,128 St. Georg erhielt unter
anderem: ein sester korngeltes, sextapars ad sanctum Georium . . ,129 Die Abgaben
an die Kirchen wurden nicht in Geld sondern in Naturalien bezahlt. Auch Teile des
Zehnten gehörten dazu, wobei St. Peter sogar Güter in Wagenstatter Bann
zinsten.130 Zusätzlich waren die Kirchen noch mit Gütern ausgestattet, die dem
Unterhalt von Kirchengebäude und Pfarrer zugedacht waren, im Späten Mittelalter
aber aufgrund der Inkorporation auch den ursprünglich nur über das Patronats-
recht verfügenden Klöster und Orden in die Hände fielen.131 Zur Peterskirche gehörten
beispielsweise Reben am Hagelberg.132
Für St. Georg lassen sich auch Pfarrer nachweisen. So erschien in der Zeit
zwischen 1350 und 1360 in einigen Urkunden Her Walther von Malterdingen, lüt-
priester ze sant Gergen zu alten Kenzingen}11 1350 übergab er für sich und seiner
Vorfahren Seelenheil dem Kloster Wonnental einen Garten, Reben, Äcker, Weinzins
und sein Haus in der Stadt Kenzingen.134 Der Pfarrer der St. Georgskirche
wohnte also zum damaligen Zeitpunkt in der Stadt. Am 14. Dezember 1359 schlössen
Walther von Maltertingen und die Stadt Kenzingen einen Vergleich.135 Walther
überließ der Stadt 80 Pfennig Freiburger Münze ab irren steingruben ze Kentzin-
gen. Wie groß das Interesse der Stadt an diesem Steinbruch war, der in einer Zeit
des Übergangs von der Holz- zur Steinbauweise zunehmende Bedeutung erlangte,136
bewies die dem Priester gewährte Begünstigung: daz ich (Walther von Maltertingen
) die wile ich lebe iemer me sol sitzen an alle stüre und gewerf, reht alz ein ander
priester in der stat, der nit Burger ist und kein stüre und gewerf git; und sol mir
darumb dester minre beholfen nüt sin, wo ich sin dürfte reht als ein andern iren
Bürger. Die Vorteile lagen deutlich auf Seiten Walthers. Er durfte in der Stadt
wohnen und brauchte keine Steuern und Abgaben zu leisten, wie es für die Bürger
üblich war. Zudem konnte er auch Schutz, Hilfe und Unterstützung der Stadt genießen
wie andere steuerpflichtige Bürger. Die Frage nach dem Bürgerrecht der
Kleriker in der Stadt Kenzingen kann in diesem Zusammenhang nicht weiter verfolgt
werden.137 Interessanterweise wurden hier einem Kleriker einer nicht zur Stadt
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