http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1986/0214
oben erwähnte Nachahmung als Original betrachtet. Das zeigt u. a. das falsche Datum
1083 und die Schreibweise selegerus, die in allen anderen Abschriften richtig
als seligerus wiedergegeben wird.
Gewiß archivierte auch das Priorat St. Ulrich seine Dokumente und fertigte Abschriften
. Ab 1560 wurde St. Ulrich vom Kloster St. Peter verwaltet, und, nachdem
Cluny 1568 auf seine Rechte verzichtet hatte, 1578 endgültig St. Peter inkorporiert.
So konnte Abt Philipp Jakob Steyrer von St. Peter einen vorgefundenen Tauschbrief
, wohl ebenfalls eine Nachahmung, veröffentlichen.66 Der Wortlaut weicht
aber von den anderen Veröffentlichungen erheblich ab. Umkirch wird Untkirichen
geschrieben. Schoepflin gibt für seine Veröffentlichung dieser Urkunde als Quelle
die Kanzlei von Cluny an.67 Er hat aber entweder die genannten Unterlagen benutzt
, wie kurz zuvor Abt Steyrer, oder aber bei diesem Wort für Wort abgeschrieben
.
Alle bisher beschriebenen Urkunden gehen auf die Vorlagen von Cluny zurück
und zeigen somit die Schreibweise Unt-. Trouillat, Bibliothekar und Konservator
der Archive des alten Fürstbistums Basel, las Huntkilicha.68 Als Quelle nennt er
Schoepflin, Historia Zaringo-Badensis.
Ein Wort vergleich zeigt aber über 30 wesentliche Unterschiede. Schoepflin kann
ihm wohl kaum als Quelle gedient haben! Welche Quelle Trouillat wirklich benutzte
, ist unklar, da auch Neugart dafür nicht in Frage kommen kann. Nachforschungen
im Archiv in Porrentruy/Schweiz waren vergeblich. In der Fälschung von 1139,
die aber wahrscheinlich auf einer echten Urkunde beruht, werden außer Basel und
dem Zehnten in der Diözese nur Güter im Breisgau genannt, darunter, wie schon
erwähnt, curtim de Hunchilche. Es darf als sicher unterstellt werden, daß der Fälscher
des Basler Bistums das Güterverzeichnis anhand alter Zinsregister und Urbare
aufstellte und die dort vorgefundene Schreibweise übernahm.
Im „Codex diplomaticus ecclesiae Basiliensis" sind zwei in zeitlichem Abstände gefertigte
Abschriften dieser Urkunde von 1139 enthalten.69 In der ersten Abschrift
heißt Umkirch Hunchilche, in der zweiten Hunckilche. Im Privileg des Papstes Eugen
III. vom 15. Mai 1146, ebenfalls eine Schutzurkunde, fehlen die Besitzungen im
Breisgau.70 Nur der Hof von Breisach, der im Eigentum der Kirche von Basel neulich
erbaut wurde, wird mit der Immunität und allem Zubehör aufgeführt. Breisach
soll zu dieser Zeit auf der linken Rheinseite gelegen haben.71 Die undatierte Urkunde
, in welcher Bischof Heinrich von Basel die Befugnisse des Vogtes regelt, ist unstrittig
echt.72 Im 1. Bd. des Urkundenbuches der Stadt Basel, wo diese Urkunde
veröffentlicht ist, werden die Jahre 1185-1190 unterstellt. Als Datum gibt Ernst
Förstemann das Jahr 1105 an.73 A. Krieger meint, daß die Urkunde zwischen 1105
und 1190 entstand.74 In dieser Urkunde ist auch die Rede von jährlichen Abgaben
der curtes Hundechilke et Chichouen. Auch diese Verpflichtungen sind sicher
älterer Herkunft und aufgrund älterer Register ermittelt und mit deren Schreibweise
übernommen worden.
Dumge gibt an, daß noch 1836 im Generallandesarchiv Karlsruhe das Original
einer Urkunde des Bischofs Ortlieb von Basel vom Jahre 1146 vorhanden gewesen
sei.75 Darin bestätigt Ortlieb den Tausch von 1087. Diese Urkunde hatte vermutlich
dem Fälscher der Urkunde mit der GLA-Signatur C 4a als Vorlage gedient. Um-
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