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ten und verlässlicheren Schulmeister haben, wollten aber nicht viel bezahlen und dem
Stift die Besoldung überlassen. Nach viel Unterhandlung bewilligte das Stift ihm 20
fl. Addition zu geben, wenn der Schulmeister singen könne und den Buben Gesang
lehre, wenn nicht, nur 15 fl. doch nit länger. Der Gedanke nach Abgang von Eisenmann
nach altem Brauch den Stadtschreiber wieder mit dem Schulhalten zu beauftragen
, war damit noch nicht aufgegeben.
Was vom Stift alles von einem Schulmeister gefordert wurde, findet sich in einem
1554 angelegten Güterbuch.33 So ein Schulmeister vom Propst, Dechan und Kapitel
angenommen wird, soll er die nachstehenden Artikel geloben:
1. Dem Propste, Dechan und Kapitel treu und hold zu sein, ihren Nutzen zu fördern
und Schaden zu wenden, auch genannten Herren gebührliche Reverenz und Ehr zu
beweisen.
2. Die Statuta und Ordnungen des Chors, die jetzt gemacht sind und künftig gemacht
werden, so viel an ihm liegt, zu halten.
3. Den Chor mit Singen und Lesen nach seiner Gebühr ehrlich zu erhalten, seine
Schüler und Chorälen zur Lehr und Zucht, auch zu dem Gesang zu ziehen und zu
unterweisen und besonders zu dem Gottesdienst.
4. Alle Fürabend (Vorabend) und Feiertag in die erste Vesper, am Morgen in die Meß
und nachmittags wieder in die Vesper und Complet in gebührlichem Habit zu erscheinen
.
5. Die anderen Tag, als Montag, Mittwoch und Freitag soll er auch in den Chor kommen
, da helfen singen und lesen.
6. Seine Besoldung: In Geld auf Martini 2 Pfund und 6 Schilling, in Wein zu Herbst-
Zeiten 2 Saum, in Korn auf Martini 8 Mutt.
Als älteste Schulordnung liegt uns die von 1584 vor.34 Diese ist, wie sich aus dem
Text schließen läßt, nicht die erste dieser Art, sondern geht auf eine ältere Vorlage
zurück. Vergleiche mit der zwei Jahre später von Erzherzog Ferdinand für die teut-
sche sowol auch lateinische schuelmaister für die vorderösterreichischen Lande erlassenen
Schulordnung bestätigen dies.35 Die Waldkircher Schule war eine dreiklas-
sige Knabenschule. Nur in der Prima und der Secunda wurde Latein unterrichtet. Der
Lehrplan läßt als einen Hauptzweck des Unterrichts die Heranbildung von Sängern
für den Chorgottesdienst in der Stiftskirche erkennen. Die Schulordnung sagt daher:
Wan in die Primarij Chorales seindt und a Nona ad decima in der Kirchen zu sein
verbunden die schulen nit könden visitiren, so sollen den secundarijs teutsche und
lateinische Cic: epta zu lesen vorgeben werden, damit sie darinnen sich yben und sowol
zum latein als Teutzsch ein perfectum überkommen und haben mögen. Weiter
heißt es: Der Chorgesang soll sowol in der Schulen als in der Kirchen der Jugend
zu gutem geybt werden und durch denn Schulmeister docirt werden, fiirnehmlich am
Freytag und Sambstag. Der Vormittagsunterricht dauerte im Winterhalbjahr von 6 —
8 und von 9 bis 10 Uhr und im Sommer von 5 — 7 und 8 — 9 Uhr. ... von Anfang
der ersten stunden, so schul gehalten würdt, sollen alle knaben in der schulen sein
und das Veni sancte Spiritus mit dem Schulmeister singen und finita lectione zur zeit
der uslaß das Pater noster et Ave Maria gelesen werden, finita lectione secunda, die-
weil solch stund kurtz, das Credo in Deum gelesen und bettet werden. Der Nachmittagsunterricht
endete um 2 Uhr. Vor dem Auslaß wurde das Magnificat gesungen und
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