Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1986/0230
nach der zweiten nachmittäglichen Unterrichtszeit um 4 Uhr das Nunc dimittis. Die
Unterrichtsstunden sind so gelegt, daß der Lehrer in den Zwischenzeiten Gelegenheit
hatte, am Chorgottesdienst teilzunehmen. Die Schüler hatten jedoch nur an Sonn-
und Feiertagen im Hochamt zu erscheinen und dort die Gratualgesänge zu singen.
Dies geht aus dem Passus hervor, der sagt: Den schulern soll Choral us dem gratual,
so die Stiftsherren zur schulen reichen werden, allen samstag nachmittag vorgesungen
, damit sie darwider auch erwißen werden.

Beim Amtsantritt des Schulmeisters Johann Melchior Segißman aus Bremgarten
gaben die beiden Schulherren am 1. Januar 1685 eine neue Ordnung heraus. Die Lateinschule
scheint nicht mehr bestanden zu haben. Lehrer und Schüler waren aber
wie zuvor zur Mitwirkung beim Stiftsgottesdienst angehalten. Darüber sagt der 3.
Absatz der neuen Ordnung: Der Lehrer soll die Statuta und Ordnung des Chors allhiesiger
Collegiats- und Pfarrkirche mit singen, psalieren, lesen und dergleichen, so
anjetzo gemacht oder inskünftig aufgrichtet werden möchte, soviel ihn berühren tut,
alles fleißig observieren und halten, die Schüler und Chorales zum Gesamt sowohl
figural (mehrstimmig), als Choral unterwiesen und sie allen Ernstes anhalten. Item
alle Vorabend in die erste Vesper und morgens in die Mette, sooft ein Frühamt, es
werde gleich Choral oder figural bei der Orgel gesungen, als nämlich an den hohen
Festen und Unser Lieben Frauen Tag, hernach zu den Hores nach bestimmter Zeit
zu beten und zu singen, in die Predigt und Hochamt, in die Vesper und Complet, sonntäglich
in die Christenlehr, wie auch alle Tage zu dem Hochamt und in die tägliche
Salve in Unser lieben Frauen Kapelle in der Stadt, desgleichen auch zu allen vorfallenden
zeiten des gemeinen Gebets, Kirchenfahrten (Wallfahrten) und Kreuzgängen
zu gebührender Zeit erscheinen und ohne große Ursache und ohne erwirkte Erlaubnis
keineswegs ausbleiben und sich davon abhalten lassen den Schulkindern, damit sie
während des Gottesdienstes züchtig still und gottesfurchtig seien, ein freißig Aufsehen
haben und sie in ernstlicher, doch guter vernünftiger Korrektion und Strafe halten,
absonderlich aber solle der Schulmeister die Aufsicht in der Kollegiatstiftskirchen-
chor haben, daß ausser den Schülern keine schwätzenden und unruhigen Buben auf
der Empore geduldet werden*6 Ein gerüttelt Maß an Arbeit, die dem Schulmeister
allein auf dem Gebiet der Musikpflege von Stift und Stadt aufgebürdet wurde. In diesem
Auszug aus der Schulordnung sind jedoch damit noch lange nicht alle Obliegenheiten
einbezogen, denen sich der Lehrer zu unterziehen hatte. Im 13. Kapitel der
Schulordnung von 1685 ist sodann noch einmal kurz auf den Kirchengesang eingegangen
. Im Zusammenhang mit dem Gottesdienst in der Stadtkapelle wurde dem
Lehrer auferlegt, allzeit etliche Schüler zu unterrichten, damit sie das Ave Maria und
jeden Freitag das Pätris sapientiae mit rechter Manier singen.

Die nächstfolgende Schulordnung vom 5. März 1727 enthält bezüglich der Musikpflege
keine neuen Bestimmungen.37 Auch diese Ordnung belegt, wie die vorhergehende
, den Schulmeister mit soviel Verpflichtungen, die in wünschenswerten Maße
zu erfüllen ihm kaum möglich sein konnte. Vielleicht war das einer der Gründe, die
das Stift zu dieser Zeit dazu bewogen, den Musikunterricht ganz zu übernehmen. Der
andere, und wahrscheinlich schwerwiegende Grund lag für das Stift darin, daß es verstärkt
die Instrumentalmusik fördern wollte. Die Anschaffung einer neuen Orgel war
der erste Schritt in dieser Richtung.

228


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1986/0230