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musik bereits verdient gemacht hatte. Sein Lehrer, der seither das Musikkorps leitete
und nun vor einer Strafversetzung stand, erhielt von der Stadtverwaltung am 14. April
1835 die Weisung, die verzeichneten Instrumente und Musikalien auf der Ratskanzlei
abzuliefern. Bedauerlich genug, daß dieser ansich begabte Musiker auf so unrühmliche
Weise das Feld räumen mußte. Für den Niedergang der Bürgermilitärmusik
scheint aber noch ein weiterer Grund vorgelegen zu haben. Er bestand darin, daß der
vorhandene Instrumentenbestand in einem den Erfordernissen nicht mehr entsprechenden
Zustand war. Stadtpfarrer Schindler wies in einem Bericht vom 18. Oktober
1834 deutlich daraufhin. Xaver Ams, der tatkräftige Hauptmann des Bürgermilitärs,
lag der Weiterbestand der Musik sehr am Herzen und er bemühte sich, nicht allein
die entstandenen Schwierigkeiten zu beseitigen, sondern einen Neubeginn unverzüglich
in die Wege zu leiten. Der nicht mehr tragbare Kapellmeister war fort, es kam
jetzt darauf an, daß die Stadt die für die Anschaffung neuer Musikinstrumente nötigen
400 fl. beschaffte. Ams trat an das Großh. Bezirksamt als Aufsichtsbehörde der
Stadt mit der Bitte heran, diese Ausgabe zu bewilligen. Der Antrag fand in einer
Unterschriftensammlung, der 321 Bürger beitraten, Unterstützung. Nicht zuletzt war
es der Oberamtmann Franz Meyr selbst, der bereit war der Stadt zuhilfe zu kommen.
Er wandte sich am 9. August 1835 an die Großherzogliche Regierung am Oberrhein
und wies daraufhin der Gemeinderat hat hiezu nicht nur seine Zustimmung gegeben,
sondern auch eine Gemeindeversammlung eingeholt, welche mit mehr als Zweydritt-
heil auf seine solche Unterstützung von 400 fl. angetragen. Auch in Freiburg war man
geneigt der Bewilligung zuzustimmen. Das Waldkircher Bezirksamt erhielt sodann
am 14. August das Gesuch mit dem Vermerk zurück: Bedarf keiner Staatsgenehmigung
, da die Unterstützung der Musik des Bürgermilitärs aus den ordentlichen Einkünften
der Gemeinde bestritten werden kann und hierzu weder eine Kapitalaufnahme
noch eine Verwendung der Gemeindeüberschüsse nötig fällt.102 Mit einer
eigenen Satzung (ohne Datum)103 und getragen vom Wohlwollen der Bevölkerung
nahm das Musikkorps mit 21 Hauptboisten einen neuen Anfang. Das Bürgermilitär
und sein Musikkorps konnten ihren Dank zwei Jahre später ihrem Gönner, dem Oberamtmann
Meyr, öffentlich darbringen. Der verdiente Beamte wurde am 17. Januar
1837 vom Großherzog mit dem Ritterkreuz des Zähringer Löwenordens ausgezeichnet
und ihm von der Stadt Waldkirch die Würde eines Ehrenbürgers verliehen. Die Freiburger
Zeitung berichtete in ihrer Nummer 20 vom 23. Januar 1837, daß der fröhliche
Tag mit einem überaus zahlreichen Festmahl und einer durch das Bürgermilitär veranstalteten
trefflichen Abendmusik beschlossen wurde.
Bedauerlicherweise besitzen wir kein Bild des Musikkorps aus dieser Zeit, so daß
wir über seine Uniformierung nur unvollkommen Bescheid wissen. Bessere Kenntnis
haben wir jedoch über seine Instrumentierung. Partituren und Notenbücher geben
hierüber genaue Auskunft.
Piccolo in Des Clarinette IV in B
Flöte in F Horn I in Es
Clarinette in Es Horn II in Es
Clarinette I in B Horn I in As
Clarinette II in B Horn II in As
Clarinette III in B Fagott I in C
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