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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
106.1987
Seite: 32
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dig angesehen, die Pfarrbezirke so einzuteilen, daß ausreichend Pfarrer vorhanden
sein sollten und auch die Entfernungen zu den Kirchen nicht zu groß wären, um den
Landleuten zu ermöglichen, an Gottesdiensten und Unterricht teilzunehmen. Es gehörten
z. B. zur damaligen Pfarrei Kirchzarten 19 Ortschaften, die z. T. über 3 Stunden
Fußweg von der Kirche entfernt lagen.3 Eine regelmäßige Erfüllung der Sonntagspflichten
war unter diesen Umständen, insbesondere im Winter, nicht zu
erwarten. Eine bessere Einteilung der Pfarrbezirke war im Breisgau — nach anfanglichem
Zögern — erwünscht. Erst nach langjährigen Verhandlungen genehmigte die
Hofresolution vom 30. 9. 1786 im wesentlichen den von der vorderösterreichischen
Regierung mit der Hofkanzlei ausgearbeiteten Plan.4 Hiervon ausgehend erging am
2. 11. 1786 von der Hochlöblichen Regierung an den Pfarrer von Merzhausen in Rücksicht
der neu zu errichtenden Pfarrey in Güntersthal folgendes Decret:5

Bey der sehr zerstreuten, und über 1 bis I lli Stund sich verbreitenden Pfarre
Merzhausen ist auf allerhöchste Begnemigung über das Pfarreinrichtungsgeschüft
vom 30. September und emfang 15. October eine doppelte Untertheilung zu treffen.
Zu Güntersthal soll die angetragene Pfarre, und zu Horben eine Lokalkaplaney errichtet
werden.

Güntersthal erhaltet seine Pfarrgemeinde zum Theil aus der Pfarre Merzhausen, zum
Theil aus der Pfarre Wühre.

Aus Merzhausen kommt dahin der Ort Güntersthal mit 291 Seelen

dann aus der Pfarre Wühre das Stadtfreyburgische

Jägerhaus zu St. Valentin mit 9 dito

zusammen 300 Seelen

Der Beichtvater des Frauenstifts zu Güntersthal, ein Zisterzienser aus dem Stift Then-
nenbach, wird Pfarrer daselbst und dem dortigen Frauen Stift, welches ohnehin seinen
Beichtvater unterhält, wird auf Hofverordnung aufgetragen, demselben als künftigem
Pfarrer zugleich den angemessenen Unterhalt aus den Stiftsmitteln abzureichen.
Die Stiftskirche daselbst ist zur Pfarrkirche zu erheben: die dortige St. Mathias Kapelle
hingegen ist, weil schon eine Kirche im Ort ist, den bestehenden Grundsätzen
nach zu schließen, und auf gleiche Art auch die St. Valentins Kapelle, weil sie abseitig
im Walde stehet, zu behandeln.

Weil aber in Güntersthal schon die Kirche, und der künftige Pfarrer vorhanden ist;
so ist diese Pfarrtrennung von Merzhausen und Wühre ohne Verzug vorzunehmen,
und die nöthige Einleitung zu treffen unter einem an den H. Ordinarium das behörige
erlassen werden.

Freyburg, den 2. November 1786
Bosch (Siegel)
Freyh. v Brandenstein"

Die kirchenrechtliche Umsetzung dieses Decrets erfolgte durch eine formelle Anordnung
des Bischofs von Konstanz vom 31. 1. 1787.6 Der Breisgau gehörte damals
zum Bistum Konstanz. Erst 1827 wurde das Erzbistum Freiburg durch die Bulle des
Papstes Pius VII. Ad dominici gregio custodiam gegründet, nachdem das alte Konstanzer
Bistum 1821 aufgelöst worden war.7

Die Weisung des Bischofs hat folgenden Wörtlaut:

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