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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
106.1987
Seite: 47
(PDF, 45 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1987/0049
Amt am 22. 4. 1787, wie eingangs erwähnt, angetreten und war daneben noch Beichtvater
des Klosters. Dieses Amt hatte er bereits in den Jahren 1774, 1778 und 1781
inne. Ihm folgte 1791 der ebenfalls aus Freiburg stammende P. Marquardus Kreutter,
der bald darauf in Günterstal starb und am 21. 3. 1792 in coemetrio parochali prope
Sepulturam Monialium, also auf dem Gemeindefriedhof neben den Grabstätten der
Nonnen, beerdigt wurde. Von dieser Beerdigung berichtet P. Ildephons von Arx, der
Stiftsbibliothekar und Geschichtsschreiber von St. Gallen, Den 22. März starb zu
Güntersthal, der Beichtiger, der zugleich . . . Pfarrer daselbst war. Dessen Prälat
(gemeint ist der Abt von Tennenbach) war eben im Begriffe den Leichnam zu begraben
, da der Decan und der Secretarius des Capitels mit dem Boten desselbsten daher
kamen und der Decan diese Verrichtung ansprach. Doch da der Prälat sagte: er begrabe
den Verstorbenen als seinen Untergebenen und den Beichtiger, nicht aber als
den Pfarrer, waren sie zufrieden . . .

Die Tagebücher des P. v. Arx, der damals Pfarrer in Ebringen war, wurden 1910 als
Historische Mitheilungen in der Monatsbeilage zum „Oltener Tagblatt" veröffentlicht
(hier Oktober 1910). Der Herausgeber stellte als Anmerkung die ironische Frage: Wer
hat denn den Pfarrer begraben? Man sieht die Doppelfunktion dieses verstorbenen
Paters von Tennenbach, der gleichzeitig Beichtvater des Klosters und daneben Pfarrer
der Pfarrgemeinde Günterstal war, hatte interessante rechtliche Aspekte.

Als Pfarrer folgten dem Verstorbenen weitere Konventualen aus Tennenbach, ebenfalls
meist aus Freiburg stammend.

Nach dem Errichtungsdecret von 1787 war das Kloster verpflichtet, den Pfarrer von
Günterstal zu bezahlen. Mit der Auflösung des Klosters im Jahre 1806 mußte der badische
Staat, der den Besitz des Klosters übernommen hatte, für die Pfarrei aufkommen
. Der Großherzog verfügte am 29. 4. 180960 rückwirkend auf 1806 die Stiftung
der Lokalkaplaney Güntersthal. Zur Bewidmung wurden derselben 500 fl Rheinische
Währung ausgesetzt. Die Bezahlung erfolgte in Naturalien, barem Geld und freier
Wohnung. An Naturalien waren vorgesehen:

Wein besserer Gattung a 8 fl 10 Saum l ,.Ä 0 ^ ...

... . „ , r< „ o \ (14 Saum = 21 hl)

Wein geringerer Gattung a 6 rl 4 Saum J

Es folgen dann die Angaben für Weizen, Roggen, Gerste, 150 Bund Stroh und 10
Klafter (40 Ster) Holz.

Alles zusammen im Gegenwert von 344 Gulden. An barem Geld erhielt der Pfarrer
lediglich 156 Gulden pro Jahr. Die Urkunde schließt: Dagegen befehlen und hoffen
Wir zuversichtlich, daß der jeweilige von uns als Landesfürsten allein zu ernennende
Lokalkaplan die theuren Pflichten eines Seelsorgers im ganzen Umfange zur Beförderung
des wahren Guten und zum Besten der seiner Sorge anvertrauten Gemeinde mit
rühmlichem Eifer erfüllen werde. (Von der Verpflichtung eines Pfarrers, die christliche
Lehre zu verkünden, ist nicht die Rede.)

In die Amtszeit von Pfarrer Haeufele fiel der Brand seiner Pfarrkirche im Jahre
1829. Er starb 1832, ohne den Wiederaufbau noch erlebt zu haben. Sein Grabmal ist
auf dem Günterstäler Friedhof am Chor der Kirche erhalten.

Die Geistlichen, die ihm nachfolgten, waren dann Weltpriester.61 Aus drei vorgeschlagenen
Priestern wurde der aus Herbolzheim stammende Anton Dörle (1832 bis
1853), sicher nicht zuletzt wegen seiner hervorragenden Examina am 7. 9. 1832 zum

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