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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
106.1987
Seite: 104
(PDF, 45 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1987/0106
fer Deutschlands im 19. Jahrhundert war 8,47 — auch in der Zahl der ausgewanderten
Personen gerechnet.24 Die badische Ziffer des 18. Jahrhunderts war (wenn in eine
Personenziffer verwandelt) viel höher als die Ziffer ganz Deutschlands im 18. Jahrhundert
und vergleichbar mit der von Deutschland im 19. Jahrhundert. Baden war
also eines der Hauptauswanderungsländer des 18. Jahrhunderts. Pro Bevölkerungszahl
war die Auswanderung dort eben so hoch wie die der Massenauswanderung des
19. Jahrhunderts, wo Millionen von Menschen von überall in Deutschland ihre Heimat
verließen.

Eine chronologische Darstellung der Auswanderung beleuchtet ebenfalls sehr viel
(Siehe Abbildung 3).25 Erstens sieht man, daß es bis 1736/37 praktisch keine wesentliche
Auswanderung aus Baden und dem Breisgau gab. Die große südwestdeutsche
Auswanderung von 1709 hat dies Gebiet kaum berührt. Ab 1736 bleibt die Kurve
relativ hoch und wird von den folgenden größeren Wellen unterbrochen: 1749 bis
1752 — 1.658 Fälle, 1760 — 217 Fälle, 1769 bis 1771 — 1.887 Fälle, 1786 — 323 Fälle
und 1790 bis 1791 — 840 Fälle. Aus den Listen Hackers geht hervor, daß die hohe
Auswanderung aus Baden und dem Breisgau genau in der Zeit anfing, in der die Bevölkerungszahl
dieses Gebietes und überall in Südwestdeutschland die Höhe vor der
Zeit des Dreißigjährigen Kriegs wieder erreichte. Dies und andere Ergebnisse werden
zunächst intensiver untersucht werden.

III.

Nach der Entvölkerung des 17. Jahrhunderts und der Wiederbevölkerung bzw. Bevölkerungsexplosion
im 18. Jahrhundert, erreichte Südbaden 1809 die Einwohnerzahl
von 192.690. Die Schweizer Einwanderung nach dem Dreißigjährigen Krieg in Südbaden
war besonders stark.26 Die Baden-Durlachische Regierung in Karlsruhe förderte
sie durch Befreiung von Abgaben und Fronen und andere Maßnahmen. Daneben
gab es trotz einer hohen Kindersterblichkeitsrate einen hohen Geburtenüberschuß
im 18. Jahrhundert. Die Einwohnerzahl des Oberamts Hochberg (der mittlere
Teil Baden-Durlachs) von 1620 wurde trotzdem erst um 1760 wieder erreicht,27 die
vom badischen Oberland (der südliche Teil Baden-Durlachs) vielleicht früher.28 Am
Ende des 18. Jahrhunderts hatte Freiburg immer noch nicht die Einwohnerzahl von
1620 wieder erreicht.29

Ein wesentlicher Aspekt der Agrarverfassung Südbadens waren die verschiedenen
Formen des Erbrechts. In der Regel herrschte entweder die Realteilung oder das Minorat
. Die Realteilung war eine Sonderform des Erbrechts, daß sich nur in West- und
Südwestdeutschland entwickelt hatte.30 In Südbaden war sie meistens entweder in
der Rheinebene oder im Rheinhügelland zu finden, aber auch in manchen Berggemeinden
. Im badischen Oberland übten alle Gemeinden seit Jahrhunderten ein Real-
teilungserbrecht, das auf Tradition basierte. Wo keine testamentarische Bestimmung
oder Familientradition in Frage kam, galten die folgenden Regeln, die in einer Landesordnung
von 1622 gesetzlich festgelegt wurden, aber schon seit langem praktiziert
worden waren: Beim Tod des Mannes erbten die Frau ein Drittel des Gesamtgutes
und die Kinder zwei Drittel. Beim Tod der Frau erbten der Mann zwei Drittel und
die Kinder ein Drittel. Halbteilung war auch möglich. Istein und Huttingen (im

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