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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
107.1988
Seite: 38
(PDF, 38 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1988/0040
Sprüche auf die Regierung der Vorlande geltend machen konnte. Friedrich und Albrecht
entstammten dem steiermärkischen Zweig der Habsburger und sind 1431/34
regierungsfähig geworden.33 Aus der Vormundschaft Friedrichs IV. entlassen, der
bis dahin die Stelle des frühverstorbenen Vaters vertreten hatte, erhielt Friedrich
durch Vermittlung Albrechts V. von Osterreich 1436 die Regierung in den väterlichen
Ländern; Albrecht sollte dem älteren Bruder grundsätzlich gleichberechtigt sein und
an der Herrschaft teilhaben.34 Seither hat Friedrich stets die oberste Leitungsgewalt
beansprucht und Albrecht sich niemals mit der Rolle des Juniorpartners ohne eigenes
Territorium abgefunden. Friedrichs Macht steigerte sich noch, als er 1439 nach dem
Tod Friedrichs IV. von Tirol und Albrechts V. von Osterreich (Kg. Albrechts IL) die
Vormundschaft für deren unmündige Söhne Sigmund bzw. Ladislaus Postumus übernehmen
konnte.35 Als Senior des habsburgischen Hauses wurde er wenig später
auch zum römisch-deutschen König gewählt.36 Seinem Bruder Albrecht konzedierte
er in dieser Zeit zum ersten Mal ein eigenes Gebiet: In der „Brüderlichen Ordnung"
vom 5. August 1439 erhielt Albrecht die Regierung der Vorlande zugesprochen; er
verpflichtete sich dabei auch, seinen fürstlichen Hof ins Elsaß oder an einen anderen
geeigneten Ort seiner Herrschaft zu verlegen. Allerdings war die Abmachung auf drei
Jahre befristet.37 Durch entsprechende Hausverträge, an denen dann auch Sigmund
beteiligt wurde, sind Albrechts Rechte später wiederholt erneuert und verlängert worden
.38 In der Forschung liebt man es, von Albrecht, der in der Tat immer eine
unstete Politik getrieben hat und wohl auch nicht zu wirtschaften verstand, ein ungünstiges
Herrscherbild zu zeichnen;39 doch sollte man dem unglücklichen Fürsten Gerechtigkeit
widerfahren lassen, der mindestens an Tatkraft seinem phlegmatischen
Bruder überlegen war.40 Albrecht stand unter einem dreifachen Druck: Er hatte die
Ansprüche Friedrichs auf die oberste Regierungsgewalt im „Haus Osterreich" hinzunehmen
, sich mit immer neuen Fristen seiner eigenen Herrschaft abzufinden und die
Erbansprüche Sigmunds von Tirol auf die Vorlande zu parieren. Kein Wunder, daß
er sich selbst als „Fürst ohne Land" betrachtet hat.41 Seine persönliche Stellung
wurde zusätzlich durch einen verhängnisvollen Kriegszug Friedrichs geschwächt.
Der König berief 1444 französische Söldnerheere, die sogenannten Armagnaken,
zum Kampf mit den Eidgenossen.42 Die Schweizer wurden zwar bei St. Jakob an
der Birs geschlagen, doch erholten sich auch die Armagnaken nicht mehr von den
erlittenen Verlusten. Friedrichs Plan, die Stammlande seines Hauses zurückzugewinnen
, war gescheitert, und der Einsatz landfremder Söldner, die zudem noch das Volk
durch Plünderungen und Verwüstungen heimsuchten, kostete ihm viele Sympathien,
die er bei seinem Regierungsantritt genossen hatte.43 Mit den Folgen des fehlgeschlagenen
Unternehmens hatte sich aber in erster Linie sein Bruder Albrecht als
Herr der Vorlande auseinanderzusetzen.

Eine Wende zum Besseren zeichnete sich für Albrecht VI. erst in den Jahren
1452/53 ab. Im Frühjahr 1452 begleitete Albrecht seinen Bruder auf einem Italienzug,
auf dem sich Friedrich mit der Infantin Eleonore von Portugal vermählte und von der
Hand Papst Nikolaus V. zum Kaiser krönen ließ.44 Bei seiner Rückkehr nach Wien
mußte Friedrich III. dann allerdings dem Adel sein Mündel Ladislaus ausliefern, das
in Osterreich, Böhmen und Ungarn fortan eine eher nominelle Herrschaft ausübte.45

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Friedrich wurde dadurch aber seine Herrschaft über Osterreich und namentlich über

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