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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
107.1988
Seite: 61
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hat in seinem Inventarwerk vorgeschlagen, das große mittlere und das verstümmelte
obere Kreuz des Ebringer Denkmals dem 15. Jahrhundert, die beiden seitlichen dem
15./16. Jahrhundert zuzuweisen. Mit diesem Datierungsversuch sollte allerdings nur
eine untere Grenze angegeben werden. Die im 15. Jahrhundert vielseitig ausgebildeten
Formen lassen nämlich auf eine vorausgehende Entwicklung im 14. und
15. Jahrhundert schließen, die sich im Einzelfall nur selten näher fassen läßt. Die
Ebringer Kreuze sind verhältnismäßig roh behauene Stücke, die sich einer stilmäßigen
und zeitlichen Festlegung weitgehend entziehen. Es stünde daher nichts im Wege,
die Kreuze noch vor das 15. Jahrhundert zu datieren.40 Beweise lassen sich dafür
freilich keine erbringen.

Tritt man dem hier angesprochenen Gedanken einer Bann- und Friedfunktion der
Ebringer Kreuze näher, so befindet man sich allerdings inmitten einer alten Grundsatzdiskussion
der Forschung um Sinn und Funktion der Steinkreuze überhaupt.41
Der Meinungsstreit ist jedoch insofern unfruchtbar, als es eindeutig Kreuze gibt, die
quellenmäßig als Sühnekreuze identifiziert werden können, und solche, deren Charakter
als Grenz- und Bereichsmale feststeht. Auch alle Versuche, aus der äußeren
Form, etwa als Steinkreuz oder Kreuzstein, Schlüsse auf den Errichtungsanlaß herleiten
zu wollen, müssen als fehlgeschlagen gelten. So hat ein Freiburger Bannstein
(sog. Pfaffenkreuz), der mit einer urkundlichen Erwähnung des Jahres 1368 in Verbindung
gebracht wird, die Form eines Kreuzsteins42, während ein als solches
durch Inschrift ausgewiesenes Grenzmal in Bahlingen am Kaiserstuhl vom Jahre 1360
sich als Steinkreuz erhalten hat.43 Als Beleg für ein Sühnemal in Gestalt eines
Kreuzsteins wäre ein Beispiel aus Schwyz noch vom Ende des 17. bzw. Anfang des
18. Jahrhunderts anzuführen.44 Solange ein Steinmal sich nicht durch Inschrift oder
sonstige Quellen identifizieren läßt, sollten neben der ohne Zweifel häufig zutreffenden
Erklärung als Sühnekreuze auch andere Interpretationen mindestens in Betracht
gezogen werden.

-

V. Die Erhaltung

Jahrhundertelang waren die vier Kreuze vor dem Dorf gestanden, bis sie zu Beginn
dieses Jahrhunderts die Bebauung einholte. Es verdient Anerkennung, daß man die
unscheinbaren Steine nicht einfach beseitigte, sondern auf deren Erhaltung bedacht
war. Auch die heimatkundliche Forschung, mochten ihre Ergebnisse Bestand haben
oder nicht, hat dazu beigetragen, daß den Steinkreuzen überhaupt ein tieferer Sinn
beigemessen wurde. Freilich war gerade die Kirchweihgeschichte besonders geeignet
, in der Stadt Freiburg einen Kostenträger zu interessieren und zu gewinnen. Am
5. Juli 1907 richtete der Ebringer Bürgermeister Bechtold namens des Gemeinderats
folgendes Schreiben an den Freiburger Stadtrat.45
„Verehrl. Stadtrat der Hauptstadt Freiburg!
Die Erhaltung alter Denkmäler betr.

Eine Angelegenheit, welche die Stadt Freiburg wie unsere eigene Ortsgemeinde
gleichartig betrifft, veranlaßt uns, Ihnen mit einem Vorschlage und Gesuch näher zu
treten. Es handelt sich hierbei um die Erhaltung eines der Vergessenheit bereits verfallenen
Vorkommnisses aus dem Ende des 15. Jahrhunderts zwischen Freiburger und

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